Sinn der Anschnallpflicht
Die Anschnallpflicht in Autos kennt jeder. Dort dient der Sicherheitsgurt, der sich über die Brust und dann noch einmal um den Bauch zieht, dem Zweck, den Fahrgast bei einem Unfall vor schweren Verletzungen zu schützen. So ist es beispielsweise erwiesen, dass Unfälle bei 30 km/h, die normalerweise glimpflich ausgehen, ohne Sicherheitsgurt schon tödlich enden können. Darum herrscht auch in Taxis eine ebenso strenge Anschnallpflicht wie im Auto. In Reisebussen war es hingegen lange so, dass gar keine Anschnallpflicht galt. Dies hat sich aber 2006 geändert - wie genau, lesen Sie im Folgenden.
Anschnallpflicht in Bussen - so ist sie geregelt
Seit 2006 herrscht in Reisebussen eine generelle Anschnallpflicht.
- Dies bedeutet, dass in allen neueren Busmodellen Sicherheitsgurte angebracht sein müssen.
- Dies sind allerdings nicht die aus dem Auto bekannten Gurte, sondern Beckengurte, die mehr Bewegungsfreiheit erlauben.
- Der Busfahrer ist verpflichtet, jeden Fahrgast vor dem Start auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Erwachsenen Fahrgästen ist die Entscheidung dann selbst überlassen - bei einer Kontrolle können sie aber mit einer Strafe rechnen.
- Bei Kindern hingegen hat der Busfahrer oder ein Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass sie sich wirklich anschnallen.
- Bei einer Größe unter 135 Zentimetern müssen Kinder zudem eine spezielle Rückenstütze tragen.
- In Linienbussen verhält sich die ganze Sache anders: Hier gibt es auch Stehplätze und die Busse sind oft überfüllt, es wird zudem die ganze Zeit ein- und ausgestiegen.
- Darum ist es hier weder nötig noch möglich, sich anzustellen. Stattdessen sind Sie verpflichtet, sich hinreichend festzuhalten.
Fazit: In Autos und Reisebussen herrscht eine Anschnallpflicht, in Linienbussen nicht.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?