"Anliegerverkehr frei" - das sollten Sie grundsätzlich wissen
Ist in einer Straße der „Anliegerverkehr frei“, soll störender Durchgangsverkehr durch Nichtanlieger verhindert werden.
- Die "Anliegerverkehr frei"-Regelung gilt sowohl für Motorräder, Autos als auch für LKWs.
- Sind Sie kein Anlieger, so dürfen Sie in die „Anliegerverkehr frei“-Straßen nicht hineinfahren. Sie würden ohnehin nur Lärm verursachen und die Bewohner stören. Tun Sie es doch, so müssen Sie ein Bußgeld bezahlen.
- Sie sollten wissen, dass die Einfahrt in eine Anliegerverkehrsstraße manchmal für Kraftwagen bspw. dann verboten ist, wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
- Prüfen Sie zuerst, warum Sie in die verkehrsberuhigte Zone fahren möchten. Bringen Sie also in Erfahrung, ob Sie als Anlieger gelten.
Wann Sie Straßen mit Anliegerverkehr befahren dürfen
- Sie sind dann Anlieger, wenn Sie Anwohner in jener Straße sind.
- Sie sind auch berechtigt in die „Anliegerverkehr frei“-Straßen hineinzufahren, wenn Sie eine Beziehung zu einem Anlieger unterhalten. Dies trifft auch zu auf Handwerker, die etwas reparieren wollen, auf Freunde, Bekannte, Verwandte, schlichtweg auf jeden, der Sie besuchen will bzw. den Sie als "Anliegerfreund" besuchen möchten.
- Wollen Sie hingegen lediglich durch die verkehrsberuhigten Zonen fahren, ohne jemanden zu besuchen, gelten Sie nicht als Anlieger und müssen unter Umständen ein Bußgeld bezahlen.
- Werden Sie polizeilich kontrolliert, müssen Sie einen Anlieger bzw. Anwohner nennen können, den Sie besuchen wollen.
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