Fischparadies Istrien
- Für das Angeln in Istrien gibt es einige Vorschriften, die Sie als Angler einhalten sollten, um sich den Ärger mit den kroatischen Behörden oder Bewohnern zu ersparen.
- In Kroatien, somit auch auf Istrien, benötigt jeder Angler, egal ob er Sport- oder Freizeitfischen betreibt, eine entsprechende Erlaubnis.
- Die Lizenz gilt für Hand- und Sportangler, für das Thunfischangeln, für den Fischfang mittels der Harpune sowie den Fang beim Schleppangeln bis 150 Haken. Des Weiteren sollten Sie wissen, dass diese Erlaubnis für das Angeln auf dem Boot oder an Land.
- Die Angelerlaubnis erhalten Sie bei lizenzierten Reisebüros, auch schon in Deutschland, in den regionalen Büros des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und ländlicher Entwicklung, die in der Regel in den Orten sind, die für den Angelsport bekannt sind.
- Des Weiteren können Sie die Lizenz auch elektronisch beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländlicher Entwicklung beantragen. Sie erhalten dann eine Seriennummer, die wie eine Lizenz gilt.
Gesonderte Regeln für das Angeln in Kroatien
- Für das Angeln in Istrien ist nicht nur die Lizenz nötig, sondern auch der Angelschein, wenn Sie im Meer angeln möchten. Allerdings sollten Sie wissen, dass wenn Sie eine Jahreslizenz für das Fischen im Meer haben, nicht der ausländische Angelschein gilt, sondern nur der des HSSRM, also der kroatischen Behörde.
- Die Lizenzen haben unterschiedliche Preise, abhängig davon, wie lange Sie sie beantragen und was für eine Art Fischfang Sie betreiben wollen. Eine Tageskarte kostet im Schnitt um die 8 Euro. Für eine Monatskarte zahlen Sie um die 100 Euro.
- Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie Fische, die Sie beim Sportfischen gefischt haben, nicht verlaufen würden.
- Was die Orte angeht, an denen Sie angeln dürfen, gelten Bedingungen. Sie dürfen in Häfen sowie im Umkreis von 200 Metern in Meeres-Einrichtungen und Fischzuchtstätten fischen. Vom 1. Mai bis zum 1. Oktober dürfen Sie auch an den Stränden sowie in Schwimmbereichen angeln.
- Für Naturschutzgebiete sowie an besonderen Orten wie beispielsweise Flussmündungen gelten besondere Bestimmungen.
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