Der Verkauf über den Marketplace bei Amazon
- Wenn Sie einen Artikel bei Amazon verkaufen möchten, müssen Sie die dafür entstehenden Gebühren erst dann zahlen, wenn der Artikel verkauft wurde, nicht etwa schon vorher.
- Den Preis, den der Käufer für den von Ihnen angebotenen Artikel zahlen soll, legen Sie selbst fest. Beachten Sie dabei, dass auf alle Gebühren, die für Sie anfallen, Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
- Zusätzlich zum Kaufpreis erhalten Sie von Amazon eine Versandkostengutschrift. Wie hoch diese Pauschale ist, erfahren Sie bei Amazon. Beachten Sie beim Versand des Artikels, dass die Preise je nach Lieferdienst, Zusatzoptionen, Schwere und Größe variieren und die tatsächlichen Kosten daher nicht unbedingt mit der von Amazon gezahlten Pauschale übereinstimmen. Informieren Sie sich über die entstehenden Lieferkosten dementsprechend im Voraus.
Wie sich die Provision zusammensetzt
- Verkaufen Sie einen Artikel über den Amazon-Marketplace, wird vom Kaufpreis, den der Käufer zahlt, automatisch eine Provision abgezogen. Diese setzt sich aus einer festen Verkaufsgebühr (über den jeweils geltenden Betrag informiert Amazon) sowie zusätzlichen fünfzehn Prozent des Verkaufspreises zusammen. Auf beide Beträge entfällt eine Umsatzsteuer von jeweils fünfzehn Prozent, die zusätzlich gezahlt werden muss.
- Für die Kategorie Elektronik und Foto wird zusätzlich zur festen Verkaufsgebühr eine Provision von zehn statt fünfzehn Prozent zuzüglich Umsatzsteuer erhoben.
- Verkaufen Sie sehr viel über Amazon, ist es möglich, ein Power-Anbieter-Abo zu wählen. Hierbei entfällt die feste Provisionspauschale und es muss nur noch die fünfzehnprozentige Verkaufsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer gezahlt werden. Die Provision für Elektronik und Foto beträgt in diesem Fall dann nicht mehr zehn, sondern nur noch sieben Prozent.
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