Informationen zur Mietbürgschaft
- Für die Anmietung einer Wohnung verlangen Vermieter von Studenten häufig eine Elternbürgschaft. Eltern sollen für ihre Kinder bürgen, damit der Vermieter bei Mietausfällen abgesichert ist. So wollen sich Vermieter absichern, damit sie bei einem Mietausfall nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.
- Eine Bürgschaft für eine Wohnung bezieht sich immer nur auf die Mietkosten. Wenn die Wohnung wieder gekündigt wurde und man ausgezogen ist, erlischt die Mietbürgschaft, da es keine Vertragsgrundlage mehr gibt.
- Eine Wohnung als Student mieten - Bürgen müssen nicht unbedingt Elternteile sein, sondern es kann auch ein solventer Onkel oder ein sehr guter Freund bürgen.
- Wenn bereits eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten gezahlt wurde, darf nach § 551 BGB nicht auch noch zusätzlich eine Bürgschaft verlangt werden. Laut Gesetz sind Sicherheiten insgesamt nur bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten zulässig.
- Es hängt von dem Vermieter ab, ob bei einer Bürgschaft durch die Eltern auch noch die Einkommensverhältnisse der Eltern nachgewiesen werden müssen. Vermieter wollen sich so absichern, dass Eltern solvent sind und mögliche Mietausfälle beglichen werden können.
Eine Wohnung als Student mieten mit Bürgen? - Zwei Möglichkeiten
- In den meisten Fallen verlangt der Vermieter eine selbstschuldnerische Bürgschaft von den Eltern, sodass er sich bei Mietausfall ohne weitere Vollstreckungsmaßnahmen sofort an den Bürgen wenden kann. Häufig muss auch unterschrieben werden, dass auf die Einrede einer Vorausklage verzichtet wird. Diese Form der Bürgschaft ist günstig für Vermieter, da er sich direkt an den in der Regel solventen Bürgen wenden kann.
- Bei einer Ausfallbürgschaft haften die Eltern erst dann, wenn der Student die Forderungen aus eigener Kraft nicht mehr aufbringen kann. Der Vermieter muss sich in diesem Fall erst einmal an den Studenten wenden und dort seine Forderungen geltend machen.
Kautionsbürgschaft für Studenten - eine Alternative
- Als Student eine Wohnung mieten mit Bürgen? Was kann man machen, wenn kein Verwandter oder Freund zur Verfügung steht? In diesem Fall können Sie sich auch an andere Organisationen wenden, um eine Bürgschaft für Ihre Wohnung zu erhalten.
- Studenten können von StudiKaution eine Bürgschaftsurkunde erhalten, die an den Vermieter weitergegeben wird. Es ist eine geringe Zahlung zu leisten, die einmal pro Jahr fällig wird. Die Bürgschaft besteht so lange, wie die Wohnung gemietet ist. Es werden Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1500 € übernommen.
- Wenn Ihr Vermieter mit dieser Kautionsbürgschaft nicht einverstanden ist, bieten Mitarbeiter des Studikaution-Service an, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu klären. Als Student eine Wohnung mit Bürge zu mieten, kann eben auch bedeuten, einen Bürgschafts-Service in Anspruch zu nehmen.
Viel Erfolg bei Ihrer Wohnungssuche!
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