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Ärger mit dem Nachbarn - so regeln Sie die Treppenhausreinigung

Inhaltsverzeichnis

Wer sich nicht an die Treppenhausreining hält, riskiert Ärger mit den Nachbarn.
Wer sich nicht an die Treppenhausreining hält, riskiert Ärger mit den Nachbarn.
Wer Ärger mit den lieben Nachbarn hat, ist wirklich nicht zu beneiden. Vorallem wenn es um die Treppenhausreinigung geht, scheiden sich manchmal die Geister. Die Treppenhausreinigung ist vertraglich geregelt und es wäre besser, sich auch daran zu halten. Sie als Mieter haben zwar einige Pflichten, jedoch haben Sie auch noch Rechte.

Was Sie benötigen

  • Mietvertrag oder Hausordung
  • Gespräch mit Vermieter und/ oder Nachbarn
  • Mieterschutzbund
  • gute Nerven

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob Sie in die Treppenhausreinigung mit einbezogen werden oder ob es dafür einen Reinigungsdienst gibt.

Ärger mit dem Nachbarn regeln

  • Fragen Sie Ihre Nachbarn, in welchem Wechsel die Treppe und auch (falls vorhanden) Fenster geputzt werden.
  • Die Mieter müssen im Wechsel die Reinigung vornehmen z.B. so, dass immer am Wochenende eine Mietpartei dran ist. Allerdings Uhrzeit und Tag sind jedem Mieter selbst überlassen. Ein Fenster wird meistens einmal im Monat geputzt, hiermit wechseln sich die Mieter natürlich auch ab.
  • Sind Sie im Urlaub, Krankenhaus oder sonst irgendwie abwesend, müssen Sie sich um jemanden kümmern, der Ihre Treppenhausreinigung übernimmt. Um den Flurdienst nicht zu vergessen, tragen Sie doch einfach Ihre Putztage in einem Kalender ein.
  • Lassen Sie sich bloß nicht von Ihren Nachbarn nötigen, jedes Wochenende schwere Geschütze auszufahren.
  • Die Treppenhausreinigung beinhaltet das Wischen der Treppe, Geländer abputzen und ganz normales Fenster putzen. Sie müssen bestimmt nicht auf Knien und mit der Zahnbürste die Ecken schrubben. Die Wohnungstüren Ihrer Nachbarn müssen Sie genauso wenig putzen.
  • Sollten bei Ihnen im Haus z.B. Hunde und Kinder wohnen, muss sich jeder an ein wenig Schmutz gewöhnen. Das ist kein Grund, das die Treppe jetzt jeden Tag gewischt werden müsste. Dies ist schließlich ein Treppenhaus das einige Menschen benutzen und kein Ausstellungsraum eines Möbelhauses.

Wenn Sie Ihre Treppenhausreinigung nicht machen

  • Wenn im Mietvertrag die Reinigung festgelegt ist, ist es Ihre Pflicht sich daran zu halten.
  • Sollten Sie sich nachweisbar nicht an Ihre Pflichten halten, können Abmahnungen ins Haus flattern.
  • Vernachlässigen Sie als Mieter erheblich Ihre Reinigungspflicht, darf der Vermieter ein Reinigungsunternehmen auf Ihre Kosten beauftragen.

Ärger mit einem Reinigungsunternehmen

  • Wenn von vornherein eine Reinigungkraft die Putzarbeiten übernimmt, sind Sie von Ihrem Reinigungsdienst befreit.
  • Meistens wird dies über die jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
  • Natürlich sollen diese Arbeiten ordentlich und gewissenhaft ausgeführt werden, ansonsten haben hier die Mieter das Recht auf Beschwerde. Sie bezahlen ja schließlich dafür.

Sollten jedoch Gespräche mit Nachbarn und/ oder Vermietern Sie nicht weiterbringen und Sie haben ständig Ärger wegen jeder Kleinigkeit, wäre ein Besuch bei einem Mieterschutzbund sehr ratsam. Die dort ansässigen Rechtsanwälte können Ihnen genau sagen, wer im Recht ist und wie Sie sich verhalten sollen. Sie setzen auch gerne für Sie Briefe auf, damit Sie wieder beruhigt neben Ihrem Nachbarn schlafen können.

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