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Abstände bei der Wärmepumpe einhalten

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Wärmepumpe an der Wand am Haus
Wärmepumpe an der Wand am Haus © alpha innotec / unsplash.com
Gerade in Reihenhaussiedlungen ist der Aufstellort einer Luft-Wasser-Wärmepumpe eine echte Herausforderung, denn die Betriebsgeräusche der Pumpe können die Nachbarn empfindlich stören. Ich zeige Ihnen, welche Mindestabstände daher zum nächsten Grundstück in welchen Bundesländern gelten und was es zu beachten gibt.

Wonach richtet sich der Abstand für Wärmepumpen?

Wärmepumpen wurden früher rechtlich oft als gebäudeähnliches Bauwerk gesehen. Daher galt hier meist der gleiche Mindestabstand von 2,50 bis 3,00 Meter zum Nachbarn, wie bei einem Gebäude.

in jüngster Zeit gab es in der politischen Landschaft allerdings ein Umdenken. Die Bundesländer haben zum Teil ihre Landesbaugesetze im Rahmen der Energiewende überarbeitet, um die Installation von Wärmepumpen auch bei Gebäuden mit begrenztem Grundstück, wie zum Beispiel Reihenhäusern, zu ermöglichen, denn hier kann der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden.

Der Abstand der Wärmepumpe zum nächsten Haus birgt ein hohes Konfliktpotential zwischen den Nachbarn, aufgrund der meistens hohen Geräuschentwicklung der Pumpe während des Betriebes. Rechtlich gesehen hängt die Abstandsregelung der Wärmepumpen im Hinblick auf die Geräuschimmissionen jedoch immer noch von der Einstufung als gebäudeähnliches Bauwerk ab. Daher fällt der Geräuschpegel meist nicht ins Gewicht, da die Immissionen in der Regel im gesetzlichen Rahmen für Nachbargebäude liegen, nämlich unter 40 dB nachts, in Wohngebieten.

Welche Abstandsregelungen gelten in den Bundesländern?

Baurecht ist je nach Bundesland individuell verschieden, daher werden die Abstandregelungen zurzeit in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich angewandt. Die nachstehende Aufzählung bietet einen Überblick über die Mindestabstände, die aktuell für die Installation von Wärmepumpen in den verschiedenen Bundesländern gelten:

  • Baden-Württemberg: Kein Mindestabstand, Wärmepumpe muss Lautstärke-Grenzwerte einhalten, 35 - 45 dB nachts
  • Bayern: Unklar, unterschiedliche Urteile, keine finale Abstandsregelung
  • Berlin: Mindestens 3 Meter
  • Brandenburg: Unklar, wird die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft, ist der Abstand individuell zu errechnen, wird sie nicht als solche eingestuft und ist sie nicht mehr als 2 Meter hoch, dann gilt kein Mindestabstand
  • Bremen : Kein Mindestabstand
  • Hamburg: Mindestens 2,50 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird
  • Hessen: Kein Mindestabstand, Wärmepumpe darf max. 2 Meter hoch und 3 Meter lang sein
  • Mecklenburg-Vorpommern: Mindestens 3 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird, ansonsten kein Mindestabstand, Wärmepumpe darf nicht höher als 3 und nicht länger als 9 Meter sein
  • Niedersachsen: Unklar, 3 Meter werden empfohlen
  • Nordrhein-Westfalen: 0,50 Meter
  • Rheinland-Pfalz: Kein Mindestabstand
  • Saarland: Kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter ist, Lärmschutz muss eingehalten werden
  • Sachsen: Unklar, 3 Meter werden empfohlen
  • Sachsen-Anhalt: Unklar, 3 Meter werden empfohlen
  • Schleswig-Holstein: Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird
  • Thüringen: Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Ein großer Vorteil von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist, dass sie in der Regel keine Genehmigung für ihre Installation benötigen. Solange die geltenden Lärmschutzbestimmungen und gegebenenfalls die landesspezifischen Abstandsflächenregelungen eingehalten werden, ist die Aufstellung rechtlich vollkommen zulässig und genehmigungsfrei. Es kann jedoch Ausnahmen vom Mindestabstand geben, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen, wo vorher eine Anfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden muss. Dabei muss auch der Lärmschutz gewährleistet sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss von einem Sachverständigen wie beispielsweise einem Installateur bestätigt werden.

Falls es nicht möglich ist, die Lärmschutzbestimmungen oder die Abstandsflächenregelungen individuell einzuhalten, muss nach alternativen Lösungen gesucht werden. Das kann bei Reihenhäusern jedoch oft schwierig sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe die genannten Anforderungen erfüllt, können Sie sich an den Hersteller der Wärmepumpe, den Installateur oder den Energieberater wenden. Das örtliche Bauordnungsamt kann ebenfalls Auskunft darüber geben, welche spezifischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Lassen Sie sich beraten.

Sie möchten eine Wärmepumpe einbauen, jetzt wissen Sie welche Regelungen hinsichtlich des Mindestabstandes je nach Bundesland einzuhalten sind und welche maximalen Geräuschimmissionen ihre Pumpe haben darf.

helpster.de Autor:in
 Ines Kieselhorst
Ines KieselhorstInes hat als Ausgleich zu Ihrer Tätigkeit als Autorin und Texterin die Gartenarbeit entdeckt. Als Kind einer Handwerkerfamilie ist sie mit dem Heimwerken aufgewachsen und bastelt gerne im Allgemeinen aber auch mal praktische Konstruktionen für den Garten.
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