Die Bedeutung des Abschlusssatzes im Anschreiben
Mit dem Abschlusssatz wird der Hauptteil Ihrer Bewerbung beendet. Er bindet die Bitte zum Vorstellungsgespräch in Ihr Anschreiben ein. Je nach Stelle, auf die Sie sich bewerben, kann der Abschlusssatz einer Bewerbung unterschiedlich formuliert werden.
- Eine der häufigsten Formulierungen ist zum Beispiel: "Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch/Vorstellungsgespräch freue ich mich."
- Formulieren Sie nicht in der Möglichkeitsform (Konjunktiv)! Ausdrücke wie "würde", "könnte" etc. sind zu vage.
- Schreiben Sie mit einer positiven Voraushaltung, wie z.B.: "Ich freue mich auf Ihre positive Antwort" oder "Über Interesse von Ihnen freue ich mich" oder "Ich freue mich über Ihr Interesse und auf ein persönliches Vorstellungsgespräch". Das vermittelt Offenheit und eine gesunde, freundliche Grundeinstellung.
- Vorsicht jedoch bei Erwartungsformulierungen. Damit könnten Sie den Personalverantwortlichen unter Druck setzen. Solche negativen Formulierungen wären "Wann darf ich Sie anrufen?" oder "Wann darf ich mich bei Ihnen vorstellen?"
- Vermeiden Sie auch zu originelle Abschlusssätze. Die Gefahr ist groß, dass Ihnen der falsche Satz die ganze Bewerbung sprengt.
- Der Abschlusssatz in Bewerbungen darf nicht zu kompliziert formuliert werden. Er darf höchstens zwei Nebensätze enthalten und über nicht mehr als zwei Zeilen gehen.
Allgemein lässt sich sagen, dass Sie für die Schlussformulierung keinen Standardsatz nehmen, sondern versuchen sollten, eine persönliche, natürliche Variante zu finden.
Beispiele für den Schlusssatz Ihrer Bewerbung
Folgende Formulierungen können Sie als Abschlusssatz für Ihre Bewerbung verwenden:
- "Ich freue mich, dass Sie mir die Möglichkeit geben, Sie in einem persönlichen Gespräch von meinen Stärken zu überzeugen."
- "Ich freue mich auf eine persönliche Einladung zu einem Gespräch und stehe für aufkommende Fragen gerne zur Verfügung."
- "Ich freue mich über Ihr Interesse und bin gerne bereit, Ihnen bei einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu beantworten."
- "Habe ich Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, so freue ich mich auf ein erstes Gespräch mit Ihnen."
- "Ich erwarte mit Interesse Ihre Antwort und freue mich, wenn Sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch nehmen."
- "Ich freue mich auf ein erstes persönliches Treffen, zu dem ich selbstverständlich meine vollständigen Unterlagen mitbringe."
- "Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten Mitarbeiter suchen, komme ich gerne zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch."
- Sie dürfen auch direkter formulieren, wenn es Ihnen entspricht: „Die Stelle ist meine Traumstelle - bitte geben Sie mir die Gelegenheit, meine Eignung in einem persönlichen Gespräch weiter darzustellen.“
- In einen Abschlusssatz gehören auch wesentliche Informationen, etwa: „Vom … bis … bin ich in Urlaub und in der Zeit nur über meine Handynummer … zu erreichen.“
Viel Erfolg!
Weitere Autorin: Dr. Kathrin Kiss-Elder
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