Ohne Kennzeichen darf ein Auto nicht geführt werden
- Wenn ein Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist, darf es nicht mehr geführt und somit auch nicht abgeschleppt werden.
- Ein Abschleppen ist nur unter dem "Nothilfegedanken" erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug ist weder versichert, noch wird dafür eine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt. Somit darf es auch auf einer öffentlichen Straße weder geführt noch abgeschleppt werden.
- Für ein solches Fahrzeug muss ein regulärer Abschleppdienst genommen werden. Sonst müssen Sie mit erheblichen Geldbußen rechnen.
Abschleppen richtig gemacht
- Für das Abschleppen - egal, ob mit oder ohne Kennzeichen - ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn noch ein Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug angemeldet ist.
- Außerdem darf das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, wenn nur das Benzin ausgegangen ist. In diesem Fall besteht keine Notfallsituation.
- Kommt es zum Abschleppen, muss im Pannenauto der Zündschlüssel im Zündschloss auf der ersten Stufe stecken bleiben. So wird ein Einrasten des Lenkradschlosses verhindert.
- Das Abschleppseil bzw. die Abschleppstange muss dem Gewicht des abzuschleppenden Fahrzeugs angepasst werden. Die Stange selbst muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden.
- Auch die Größe der Fahrzeuge muss halbwegs identisch sein. Ein Pkw darf keinen Lkw abschleppen, während ein Lkw durchaus ein 3,5 t schweres Fahrzeug abschleppen darf.
- Während der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs einen Führerschein besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein muss, benötigt der "Fahrer" des abgeschleppten Fahrzeugs keinen Führerschein. Er muss lediglich mindestens 15 Jahre alt sein. Er lenkt ja nur das Fahrzeug und fährt es nicht.
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