Rechtliche Grundlagen für eine abschlagsfreie Rente mit 63
Generell muss ein Arbeitnehmer, der aus Gründen der Gesundheit nicht mehr weiterarbeiten kann, nicht bis zum regulären Rentenalter im Beruf bleiben. Aber auch für gesunde Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten, bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Im Jahr 2014 wurde in Deutschland die Altersrente für langjährig Versicherte eingeführt. Diese besagt, dass ein Arbeitnehmer mit 63 Jahren in die abschlagsfreie Rente gehen kann, wenn er mindesten 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.
Dabei muss ein Arbeitnehmer nicht durchgängig auch Beiträge in diese Versicherung eingezahlt haben. Es werden hierbei auch beitragsfreie Zeiten angerechnet, wie z.B. berufliche Weiterbildung, Erziehungszeiten von Kindern, Kurzarbeitergeld und Pflegezeiten für Angehörige.
Um die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können, verlangt das Gesetz aber, dass mindesten 18 Jahre lang in diesem Zeitraum die Pflichtbeiträge eingezahlt wurden.
Weniger Rente mit 63 trotz 45 Versicherungsjahren
Auch wenn ein Arbeitnehmer die 45 Versicherungsjahre vorzuweisen hat, kann es sein, dass die Rente mit 63 Jahren trotzdem nicht in der Höhe ausfällt, wie bei einem regulären Eintritt ins Rentenalter. Zwar werden in diesem Fall keine Abschläge fällig, jedoch sammeln sie dabei weniger Rentenpunkte, die für die Höhe der Rente mitentscheidend sind. Sie zahlen ja effektiv weniger lang in die Rentenversicherung ein.
Wie lässt sich eine abschlagsfreie Rente mit 63 trotzdem realisieren?
Wer mit 63 in Rente gehen möchte und trotzdem die volle Rente, wie beim regulären Renteneintritt, ausbezahlt haben möchte, hat hierzu verschiedene Möglichkeiten.
So besteht die Möglichkeit, während des frühen Rentenbezuges mit 63 noch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, um dann ab der Regelaltersgrenze die volle Rentenhöhe ausbezahlt zu bekommen.
Ferner gibt es auch die Möglichkeit, früher schon Sonderzahlungen zu leisten, womit man die Abschläge vor dem regulären Rentenalter ausgleichen kann. Dies kann man ab dem 50. Lebensalter leisten und dann den Ausgleichsbetrag über mehrere Jahre verteilen. Bei dieser Möglichkeit lassen sich zudem Steuern sparen. Außerdem ist dieses Modell auch möglich wenn, man die statt 45 Versicherungsjahren nur 35 Jahre vorweisen kann.
Bei der Rentenversicherung kann man berechnen lassen, wie hoch diese Sonderzahlungen ausfallen müssen, um bereits mit 63 die volle Rente erhalten zu können. Für den Fall, dass man trotz Sonderzahlungen jedoch erst regulär in Rente geht, erhöhen diese dann die spätere monatliche Rentenzahlung.
Beratung für die Rente ab 63
Strebt man die Rente mit 63 an, sollte man sich in jedem Fall beraten lassen. Bei der Deutschen Rentenversicherung kann hierfür einen Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte stellen.
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