Die Abmahnung verstehen
- Gerade in kleinen Unternehmen oder Abteilungen zählt jeder Mitarbeiter. Es muss sichergestellt werden, dass Maschinen durchgängig überwacht, Anträge gleichmäßig bearbeitet oder Kundenanfragen jederzeit ohne zu lange Aufenthalte in der Warteschleife beantwortet werden.
- Nur nachvollziehbar ist, dass deswegen viele Abteilungsleiter oder Chefs sehr genau auf die Arbeitszeit achten - gerade bei neuen oder auffälligen Mitarbeitern, die häufiger verschlafen.
- Kommen Sie daher wieder und wieder verspätet an, wird das Unternehmen entsprechend reagieren. Auch wenn das keine sichtbaren Auswirkungen hat, so wird durch das spätere Auftreten die gewohnte Verlässlichkeit beeinträchtigt. Chefs wissen nicht, ob Sie denn auch wirklich um 9 Uhr zum Meeting kommen können - oder vielleicht noch im Bett liegen. Die sonst gut geölte Maschine fängt an zu schleifen.
Dem Verschlafen vorbeugen
- Bei einer dann ausgestellten Abmahnung will man Ihnen sagen: "Sie sind wiederholt zu spät gekommen - ein Verhalten, das nicht toleriert werden kann."
- Ist das der Fall, so sollten Sie in den nächsten Monaten in jedem Fall pünktlich zur Arbeit erscheinen. Ausreden gibt es nicht. Auch Glatteis lässt sich mit einem vorherigen Losfahren in den Griff bekommen - vorausgesetzt, Sie kommen rechtzeitig aus dem Bett.
- Wie Sie ein wiederholtes Verschlafen vermeiden können? Sorgen Sie für mehrere Mechanismen, die Sie in Gang bringen. Drei Wecker am Handy, ein Radio-Wecker, den Sie einige Meter weiter im Flur stehen haben und eine Steckdose mit Zeitschaltuhr, die für Licht im Raum sorgt, können helfen. Versuchen Sie dazu eine morgendliche Dusche und einen Kaffee.
- Sie sind wegen langen Nächten permanent übermüdet? Seien Sie konsequent und gönnen Sie Ihrem Körper ausreichend Schlaf. Natürlich - Sie leben nur einmal und lange Feiern machen Spaß -, doch lässt Ihr Leben ohne Job meist nur noch schwer genießen. Vermeiden Sie daher mit pünktlichem Auftreten eine weitere Abmahnung und die Kündigung.
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