Wenn es um das Entsorgen eines Autos geht, so ist der Schrottplatz für manchen Fahrzeughalter ein Graus
- Wenn die letzte Fahrt Ihres Fahrzeugs bevorsteht, so fällt dies nicht jedem unbedingt leicht. Wäre Ihr Auto nur noch durch aufwendige Reparaturen erfolgreich durch die anstehende Hauptuntersuchung zu bringen, haben Sie hier von der finanziellen Warte gesehen keine andere Wahl. Mit den Jahren wird auch ein liebgewordenes Kraftfahrzeug zu einem Fass ohne Boden.
- Die geläufige Vorgehensweise in einem solchen Fall sieht vor, das Auto zum Schrottplatz zu fahren, es dort seiner Nummernschilder zu entledigen und sich unter Zuhilfenahme anderer Verkehrsmittel auf den Weg zum Straßenverkehrsamt zu machen, um dort die Abmeldung vorzunehmen. Ist Ihr Kraftfahrzeug dann abgemeldet, begeben Sie sich wieder zu der KFZ-Entsorgungsstelle, um die Fahrzeugpapiere sowie die Abmeldebescheinigung dem Verwerter zu übergeben.
- Dies ist ein recht umständlicher Ablauf, gerade wenn Sie an diesem Tag keinen "Chauffeur" zur Verfügung haben - auch in Anbetracht dessen, dass Sie nach dem Abstellen Ihres Autos nun wieder, der Formalien wegen, an dessen letzten Stellplatz gelangen müssen. Möchten Sie hier eine einfachere Lösung mit einem schnellen Abschied, können Sie eine in diesem Fall wohl für Sie seelisch wie körperlich einfachere Methode für die Prozedur finden.
Selbst wenn Ihr Fahrzeug bereits abgemeldet ist, dürfen Sie es sehr wohl noch kurzzeitig fahren
- Obwohl es in diesem speziellen Fall um eine Fahrt zu einem Schrottplatz geht, scheuen vielleicht auch Sie davor zurück, ein Auto, welches Sie bereits abgemeldet haben, noch zu fahren. Diese Angst ist absolut unbegründet, da Sie, wenn Sie einiges beachten, hier nichts Falsches oder gar Strafbares tun.
- Auch Ihre Versicherung hat in diesem Fall nichts dagegen, dass Sie mit Ihrem bereits abgemeldeten Wagen die letzte Fahrt antreten. Nur sollten Sie die hier erforderlichen Bedingungen erfüllen, um nicht doch noch in Schwierigkeiten zu geraten.
Abmeldung mit anschließender Abgabe des Wagens beim Entsorger
Um die folgenden Schritte vollziehen zu dürfen, muss sich Ihr zu verschrottendes KFZ in einem verkehrstauglichen Zustand befinden und darf keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen. Auch sollte bei Antritt der TÜV-Termin nicht bereits überschritten sein.
- Fahren Sie mit Ihrem Auto zum Straßenverkehrsamt bzw. zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Achten Sie darauf, alle notwendigen Papiere eingesteckt zu haben.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz ab und montieren Sie die Nummernschilder zur Entstempelung ab.
- Nehmen Sie nun die Abmeldung Ihres Fahrzeuges vor und lassen Sie sich alle dazugehörigen Bescheinigungen nebst den "entwerteten" Kennzeichen aushändigen.
- Die Schilder verbringen Sie jetzt wieder an Ihren angestammten Platz. Dann treten Sie die nun endgültig letzte Fahrt Ihres Kraftfahrzeugs in Richtung Autofriedhof an.
Warum dies einfach so möglich sein kann, dass ein bereits abgemeldetes Fahrzeug noch am Straßenverkehr teilnehmen darf, liegt darin begründet, dass Ihr Auto noch bis Mitternacht des Abmeldetages Versicherungsschutz genießt. Ist es verkehrssicher, steht dem Fahren zum Schrottplatz nichts im Wege. Auch ist Ihr KFZ durch die vorschriftsmäßig angebrachten Nummernschilder eindeutig zu identifizieren, da diese selbst Monate nach einer Abmeldung noch mit dem betreffenden Wagen verbunden bleiben.
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