Fahrzeugwechsel führen nicht zwangsläufig zum Verlust Ihres Wunschnummernschildes
- Da haben Sie nun so um Ihr Wunschkennzeichen gekämpft und können nun quasi Ihre Visitenkarte an jeweils der vorderen und hinteren Stoßstange bzw. am Schutzblech spazieren fahren, sodass Sie jetzt fast versucht sein könnten, nie wieder einen Fahrzeugwechsel vornehmen zu wollen, um nicht Ihres optimalen Nummernschildes verlustig zu werden.
- Dabei ist die Angst, Ihre Buchstabenzahlenkombination aberkannt zu bekommen, eigentlich unbegründet, denn es ist längst nicht mehr so, dass Ihr Kraftfahrzeug auf Gedeih und Verderb, über einen gewissen Zeitraum, mit dem jeweiligen Fahrzeug verbunden bleibt. Sie können es auch für Ihr neues Auto oder Motorrad behalten.
So behalten Sie Ihre alten Kennzeichen
- Erledigen Sie am besten die Abmeldung des alten Fahrzeugs gleichzeitig mit der Anmeldung Ihrer Neuanschaffung. So haben Sie sofort Ihre Nummernschilder für das neue Kfz zur Stelle und können sie, ohne zuvor noch zum Schildermacher gehen zu müssen, direkt bei Ihrem ersten und einzigen Besuch in dieser Angelegenheit mit den jeweiligen gültigen Plaketten versehen lassen.
- Geben Sie bereits nach der Begrüßung bekannt, dass Sie das alte "Identifikationsmerkmal" gerne behalten würden, um es an Ihrem neuen Fahrzeug weiterhin zu nutzen. Selbstverständlich erwarten Sie hier Gebühren, die für diese - mittlerweile bei Fahrzeugwechseln schon fast üblich gewordenen - Sonderwünsche dieser Art fällig werden.
- Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht zeitgleich möglich sein, so sollten Sie zumindest Ihr abgemeldetes Kennzeichen gleichzeitig wieder reservieren. Dies ist zwar wiederum mit Gebühren verbunden, jedoch ist damit das Nummernschild mit Ihrem Namen verbunden und kann für einen gewissen Zeitraum nicht anderweitig vergeben werden.
- Nur können Sie, sobald die Kennzeichen zu Ihrem neu zugelassenen Kraftfahrzeug gehören, natürlich nicht mehr mit diesem Nummernschild Ihr altes Fahrzeug in Bewegung setzen, wie es bei einer alleinigen Abmeldung eines Fahrzeuges ansonsten möglich gewesen wäre.
- Sie müssen also mit einem anderen bereits angemeldeten Fahrzeug zur Erledigung dieser Formalitäten kommen oder sich öffentlichen Verkehrsmitteln bedienen. Da nach der Abmeldung des alten Fahrzeuges das "Erkennungsmerkmal" nun auf Ihr neues Kfz übergeht, fällt diese ansonsten gerne genutzte letzte Fahrt zur Entsorgung durch diesen Umstand aus.
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