An einem Abendgymnasium können Sie Ihr Abitur nachholen. Dies ist in nahezu allen größeren Städten möglich. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, können die Vorgaben an den einzelnen Schulen und in den Bundesländern voneinander abweichen. In der Regel müssen Sie jedoch ein Mindestalter von 19 Jahren haben und einen Realschulabschluss (Mittlere Reife) sowie eine Berufsausbildung nachweisen.
Beachten Sie drei Karenzjahre für die Aufnahme am Abendgymnasium
- Zwischen dem Ende des Besuchs der Regelschule und dem Beginn der Ausbildung müssen bei einem geplanten Besuch von einem Abendgymnasium drei Jahre liegen. Wenn Sie Ihr Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nachholen möchten, sollten Sie die drei Jahre nutzen, um eine Berufsausbildung zu machen. Dann ist Ihnen die Aufnahme bei vorhandener Kapazität gesichert.
- Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Kapazität der Aufnahme, wird anhand der sozialen Struktur der Bewerber eine Auswahl getroffen. Ältere Bewerber und solche, die bereits ein Kind haben, bekommen eher einen Platz als jüngere Antragsteller, die gerade die Schule verlassen haben. Grund für diese Kriterien ist die Annahme, dass jüngere Antragsteller eher die Möglichkeit haben, ein Jahr zu warten, als ältere.
Ohne Berufserfahrung werden Sie in Ausnahmefällen aufgenommen
- Können Sie keinen Beruf und damit auch keine Berufserfahrung nachweisen, erfüllen Sie die Kriterien nicht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Haben Sie beispielsweise in den drei Jahren ein Kind erzogen oder einer pflegebedürftigen Person den Haushalt geführt, kann diese Zeit anstatt einer Berufserfahrung anerkannt werden.
- Es gibt keinen offiziellen Katalog mit Gründen, die anstelle von Berufserfahrung anerkannt werden oder nicht. Vielmehr handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Direktor oder der Direktorin, um Ihren persönlichen Fall darzustellen und gegebenenfalls eine Aufnahme zu erreichen.
Die Karenzzeit von drei Jahren müssen Sie in der Regel erfüllen. Vorher wird eine Aufnahme vonseiten des Abendgymnasiums abgelehnt.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?