Was Sie benötigen
- Anmeldeformular
- Formlose Anmeldung
- Anschreiben
- Lebenslauf
Das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
Möchten Sie das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg machen? Dann müssen Sie in der Regel eine Bewerbung abschicken.
- Es gibt auch einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Dazu gehört ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Abschluss einer Berufsausbildung. Auch sogenannte gleichgestellte Zeiten (sie haben mindestens zwei Jahre gearbeitet) oder die Arbeitslosigkeit werden anerkannt. Ebenfalls müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein, um auf einem Kolleg das Abi nachzumachen. Auf dem Abendgymnasium müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Nachdem Sie eine Bewerbung abgeschickt haben, müssen Sie auf der entsprechenden Schule noch eine Eignungsprüfung bestehen.
- Sie können ein elternunabhängiges BAföG beantragen. Formulare gibt es auf dem Kolleg oder Abendgymnasium.
- Nach etwa drei Jahren können Sie die Abiturprüfung machen. Manchmal können es auch vier Jahre werden, je nachdem, welche Vorbildung Sie haben.
- Es gibt auch Fern- und Privatschulen. Die Kosten dafür müssen Sie allerdings selbst tragen.
So klappt's mit der Bewerbung für das Abi
- Manchmal reicht ein Anmeldeformular als Bewerbung aus, das an ein Kolleg oder ein Abendgymnasium verschickt wird. Auf der Internetseite finden Sie das entsprechende Formular. Sie können natürlich auch direkt in die Schule gehen und die Bewerbung abgeben.
- Die Anmeldung für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg ist nicht sehr umfangreich. Gibt es kein Anmeldeformular, reichen Sie Ihren Lebenslauf mit einem kurzen Anschreiben ein. In dem Anschreiben oder Lebenslauf sollten die Zulassungsvoraussetzungen vermerkt sein, damit es keine Rückfragen gibt.
- Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, können Sie das Abitur auch auf einer Fachoberschule nachmachen.
- Meist fallen keine Schulgebühren an, außer Sie möchten Ihr Abi bei einem privaten Anbieter machen - beispielsweise in der Form von Fernkursen.
Also; Sie sehen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und auch die Eignungsprüfung bestanden haben, kann es mit dem Lernen losgehen.
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