Dass sich ein Paar vor einer bevorstehenden Hochzeit verloben möchte, kommt immer seltener vor. Die Verlobung ist ein Relikt aus einer Zeit, da ein Hochzeitsversprechen noch abgegeben wurde und man sich von diesem Zeitpunkt an die absolute Treue schwor. In der heutigen Zeit wird nicht nur mehr experimentiert, das Heiratsversprechen hat auch deshalb keine so große Bedeutung mehr, weil immer weniger Paare sich zu einer Heirat entschließen. Verloben darf man sich dennoch, auch wenn man noch nicht volljährig ist.
Man darf sich auch verloben, bevor man 18 ist
- Verloben darf man sich in Deutschland, und zwar auch dann, wenn man noch nicht volljährig ist. Unter 14 gelten Sie jedoch als Kind, das ohne Einverständnis seiner Eltern nicht sehr viel darf. Wenn Sie sich so früh verloben möchten, müssen Sie damit rechnen, dass davon niemand Notiz nimmt und dies als Kinderstreich abgetan wird.
- Wenn Sie 14 geworden sind und sich verliebt haben, möchten Sie sich vielleicht verloben und damit Ihrem Freund oder Ihrer Freundin die Heirat versprechen. Doch auch in diesem Alter müssen Sie davon ausgehen, belächelt zu werden. Derartig frühe Bindungen sind in unserer modernen Gesellschaft einfach nicht mehr zeitgemäß.
- Im Alter zwischen 16 und 18 können Sie damit rechnen, ernst genommen zu werden. Dennoch sind Sie sehr jung, um einem Partner ein Heiratsversprechen abzugeben. Sie müssen noch Ihre Ausbildung absolvieren und ein eigenes Leben aufbauen. In dieser Zeit werden Ihnen sehr viele Menschen über den Weg laufen. Sind Sie sicher, dass Sie sich jetzt an einen Partner binden möchten?
Eine Erlaubnis der Eltern benötigen Sie nicht. Wann Sie eine Verlobung eingehen möchten, ist Ihnen überlassen. Es ist für das Ereignis jedoch bedeutungsvoller, wenn Sie Ihre Eltern einbeziehen und diese Ihren Schritt respektieren.
Wann hat das Heiratsversprechen Gültigkeit?
- Wann Sie sich miteinander verloben, ist unerheblich, denn das Heiratsversprechen hat keine Gültigkeit, da es jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Sie sollten wissen, dass Sie keine Ansprüche an Ihren Partner haben, sollte dieser die Verlobung lösen und es doch nicht zu einer Heirat kommen. Eine Abfindung gab es sehr viel früher, diese ist nicht mehr vorgesehen.
- Auch wenn Sie bei der Lösung der Verlobung bereits 18 Jahre alt sind, hat dies keine rechtliche Relevanz. Wenn Sie sich verloben, ist dies ein intimes Bekenntnis ohne jegliche gesellschaftliche Bedeutung.
Möchten Sie sich vor der Volljährigkeit ein Heiratsversprechen geben, weil es Ihre Bindung aneinander stärkt oder weil Sie damit Ihrer Liebe einen besonderen Ausdruck geben möchten, können Sie dies tun. Tun Sie es für sich. Wenn Sie es sich ein paar Jahre später doch anders überlegen, haben Sie eine schöne Erinnerung an ein besonderes Ereignis in Ihrem Leben. Mehr Bedeutung hat eine Verlobung auch dann nicht, wenn Sie bereits volljährig sind und sich dafür entscheiden.
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