Die Aufgaben eines Trauzeugen
Trauzeugen sind für viele Paare enorm wichtig. Sie helfen bei der Vorbereitung und sind eine moralische Stütze, sie organisieren Junggesellenabschiede und bewahren die Ringe auf. Doch das ist längst nicht alles: Ein Trauzeuge soll die Eheschließung nicht nur durch seine Anwesenheit (und Unterschrift) bezeugen, sondern gilt von da an auch als eine Art Eheberater auf Lebeszeit. Traditionell verbürgt er sich bei der Trauung dafür, dass er diese Ehe für richtig hält und ist danach mitverantwortlich, wenn es darum geht, dass die Ehe intakt ist. Sie sehen schon: Es ist problematisch, eine minderjährige Person für diese Aufgabe einzusetzen. Kinder und Jugendliche können die Bedeutung dieser Aufgabe meist noch nicht erfassen oder nehmen sie nicht so ernst. Wenn Sie sich dennoch jemanden für die Trauung wünschen, der unter 18 ist, ist das an sich möglich - aber nicht überall.
Minderjährige als Trauzeugen sind im Standesamt nicht erlaubt
Wenn Ihr/e Wunschkandidat/in für Ihre Trauung noch nicht volljährig ist, ist das auf dem Standesamt problematisch. Für die dortige Trauungszeremonie ist es verpflichtend, dass die Trauzeugen mindestens 18 Jahre alt sind.
- Der Grund ist, dass der Trauzeuge oder die Trauzeugin das Dokument zur Trauung mit unterzeichnet. Eine solche Unterschrift ist aber erst ab 18 gültig.
- Was viele Paare nicht wissen: Eine standesamtliche Trauung ist in Deutschland seit 1998 ohne Trauzeugen möglich! Sie müssen sich nicht zwanghaft einen Erwachsenen suchen, sondern können darauf verzichten.
- Haben Sie eine minderjährige Person, die Sie gern als Trauzeugen oder Trauzeugin hätten, bleibt Ihnen dafür noch die kirchliche Trauung.
Junge Trauzeugen in der Kirche
Für viele Paare ist die kirchliche Trauung fester Bestandteil der Eheschließung. Sie findet meist im Anschluss an den Standesamtbesuch statt und ist feierlicher als ebenjener.
- Was die Trauzeugen angeht, sind die Kirchen lockerer als das Amt: Sowohl in der evangelischen als auch in der (strengeren) katholischen Kirche sind Minderjährige als Zeugen der Heirat erlaubt.
- Wichtig ist bei beiden Kirchen, dass die Religionsmündigkeit erreicht ist. Das bedeutet, dass Sie kein sieben- oder achtjähriges Kind als Trauzeugen einsetzen dürfen. Die Person, die Sie wählen, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Ist sie jünger, bleibt Ihnen eine freie Trauung. Hierbei haben Sie alles selbst in der Hand - sie findet jedoch nicht in der Kirche statt.
Fazit: Auf dem Standesamt müssen Trauzeugen 18 sein, sind aber nicht verpflichtend. In der Kirche reicht ein Alter von 14 Jahren. In der evangelischen Kirche können Sie, wie auf dem Amt, ganz auf Trauzeugen verzichten.
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