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4 Merkmale der sozialen Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft wurde als Weiterentwicklung der freien Marktwirtschaft von Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack eingeführt. Dabei werden die Freiheiten auf den wirtschaftlichen Märkten zur Erhaltung der sozialen Gerechtigkeit eingeschränkt. Gewisse Merkmale sind dabei bezeichnend für dieses Wirtschaftssystem.

1. Merkmal Nr. 1: Die Autonomie des Marktes

Autonomie des Marktes bedeutet, dass die Unternehmen, die am Markt miteinander in Verbindung treten, selbst entscheiden, welche Produkte sie wann und zu welchem Preis anbieten. Jeder Unternehmer erstellt selbst einen wirtschaftlichen Plan. Der Staat hat, anders als in der Planwirtschaft, keinen Einfluss darauf. Gleichzeitig trägt der Unternehmer aber auch allein das unternehmerische Risiko, da es keine Abnahmegarantie für die produzierten Waren gibt.

2. Merkmal Nr. 2: Privateigentum an Produktionsmitteln

Zu den Produktionsmitteln gehören neben den Verbrauchsstoffen wie Rohstoffe und Zwischenprodukte auch Gebrauchsstoffe wie Maschinen, Gebäude und Fahrzeuge. Diese Produktionsmittel gehören in der sozialen Marktwirtschaft ebenso dem Unternehmen bzw. dem Eigentümer des Unternehmens wie der mit ihnen erwirtschaftete Gewinn. Letzterer dient als Ausgleich für das unternehmerische Risiko.

3. Merkmal Nr. 3: Das erwerbswirtschaftliche Prinzip

Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip. Unter Beachtung des ökonomischen Prinzips versucht man, einen Gewinn zu erwirtschaften. Das Gegenteil dazu findet man bei Einrichtungen wie Krankenkassen, öffentliche Ämter oder Genossenschaften, da sie nach dem bedarfswirtschaftlichen Prinzip arbeiten, d.h. sie sind allein darauf aus, ihren Bedarf zu decken und dürfen keinen Gewinn machen.

4. Die Kontrolle durch den Staat – das wichtigste der Merkmale der sozialen Marktwirtschaft

Die vorangegangenen drei Merkmale sind nicht nur für die soziale, sondern auch für die freie Marktwirtschaft typisch. Wenn die Märkte sich selbst völlig frei regulieren, gilt jedoch immer das Recht des Stärkeren. Um die Position der schwächeren Parteien wie z.B. der Verbraucher oder der Arbeitnehmer zu stärken, greift der Staat in der sozialen Marktwirtschaft regulierend ein. Dadurch wird ein sozialer Ausgleich ermöglicht. Gesetze wie das Kartellgesetz oder die Arbeitsgesetze sollen dafür sorgen, dass alle Beteiligten auf gleicher Ebene miteinander agieren können. Subventionen ermöglichen das Überleben angeschlagener Branchen. Damit ist dieses das typischste der Merkmale für dieses Wirtschaftssystem.

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