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"34a Schein" - Wissenswertes zu den Voraussetzung als Sicherheitsmitarbeiter

Securitymitarbeiter brauchen eine Sachkundeprüfung.
Securitymitarbeiter brauchen eine Sachkundeprüfung.
Wer im Bewachungsgewerbe als Sicherheitsmitarbeiter arbeiten möchte, muss die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen und persönlich geeignet sein. Den 34a Schein benötigt nur der Gewerbetreibende selbst.

Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. So bestimmt es die Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht hat das Ziel, nur solche Personen mit gewissen Aufgaben zu betrauen, bei denen der Gewerbetreibende und seine Mitarbeiter über eine bestimmte Zuverlässigkeit verfügen.

§ 34a Gewerbeordnung verlangt Sachkundeprüfung

  • Wer als Gewerbetreibender selbstständig das Bewachungsgewerbe betreiben will, benötigt einen § 34a Schein im Sinne der Gewerbeordnung. Der § 34a Schein wird von der zuständigen Behörde erteilt.
  • Personen, die der Gewerbetreibende mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betrauen möchte, müssen eine Sachkundeprüfung nach den Vorgaben des § 34a Gewerbeordnung absolvieren.
  • Bewachungsaufgaben im Sinne des Gesetzes sind Kontrollgänge in öffentlichen Verkehrsräumen oder in der Öffentlichkeit zugänglichen privaten Örtlichkeiten, die Tätigkeit als Kaufhausdetektiv und als Türsteher vor Diskotheken.
  • Voraussetzung für den 34a Schein ist, dass der Interessent persönlich geeignet ist. Die Details regelt die Bewachungsverordnung.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Schein erfüllen

  • Der Interessent im Security-Gewerbe muss mindestens 18 Jahre alt und persönlich zuverlässig, also körperlich und geistig für die Tätigkeit geeignet sein.
  • Er darf nicht Mitglied in einer verbotenen verfassungsfeindlichen Organisation sein. Die Erlaubnisbehörde kann dazu den Verfassungsschutz befragen. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist Pflicht.
  • Kern der Erteilung des 34a Scheins ist die Sachkundeprüfung. Sie wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Lehrgänge können bei privaten Anbietern absolviert werden.
  • Inhalt der Unterrichtung ist die Kenntnis der für das Bewachungsgewerbe erforderlichen rechtlichen Gegebenheiten. Dazu gehört insbesondere die Unterrichtung, wie sich der Mitarbeiter in einer Notwehrsituation verhalten muss, wie er sich selbst verteidigen und unter welchen Voraussetzungen er fremde Personen festhalten darf.
  • Der Sachkundeprüfung nach § 34a sind eine Ausbildung als Werkschutzfachkraft oder Werkschutzmeister sowie die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Justizvollzugsdienst oder bei den Feldjägern der Bundeswehr gleichgestellt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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