Als Tagesmutter Kinder betreuen
Kinderbetreuung ist keine Tätigkeit, der man einfach so beruflich nachgehen darf.
- Betreut eine Großmutter stundenweise ihr Enkelkind, darf sie das jederzeit tun, auch die Betreuung gegen Entlohnung für einige Stunden die Woche ist möglich. Arbeitet eine Frau jedoch als Tagesmutter, das heißt, betreut sie eines oder mehrere Kinder wöchentlich mehr als 15 Stunden, und dies über einen Zeitraum von mehr als einem Vierteljahr, ist dies nicht so einfach. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Pflegeerlaubnis vor.
- Die Erlaubnis für die Kindertagespflege erteilt das zuständige Jugendamt, es handelt sich also gewissermaßen um eine amtliche Zulassung zu dieser Tätigkeit. Dabei geht es nicht um eine Formalie, sondern die Eignung wird von Mitarbeitern des Jugendamts überprüft.
Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis
Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, muss eine angehende Tagesmutter verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
- Beantragen Sie beim Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Sozialgesetzbuch, wie die Lizenz im Behördendeutsch heißt, stattet Ihnen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einen Hausbesuch ab, um Ihre Wohnverhältnisse inklusive des hygienischen Zustands des Hauses oder der Wohnung zu überprüfen. Wollen Sie mehrere Kinder aufnehmen, legt das Jugendamt aufgrund der Wohnverhältnisse auch fest, wie viele Kinder Sie betreuen dürfen. Um zu testen, ob Sie der Verantwortung, die diese Arbeit mit sich bringt, gewachsen sind, führt ein Jugendamtsmitarbeiter außerdem ein Eignungsgespräch mit Ihnen.
- Eine weitere Voraussetzung ist Ihre gesundheitliche Eignung. So brauchen Sie ein ärztliches Attest, das Ihnen bescheinigt, dass Sie weder an einer ansteckenden Krankheit leiden noch suchtkrank oder durch eine körperliche oder psychische Erkrankung in Ihrer Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Hinzu kommt, dass Sie ein polizeiliches Führungszeugnis nicht nur für sich, sondern auch für die anderen volljährigen Haushaltsmitglieder vorlegen müssen.
- Bedingung für die Pflegeerlaubnis ist außerdem der Besuch eines Qualifizierungskurses sowie eines Erste-Hilfe-Grundkurses. Beides müssen Sie nachweisen. Wie umfangreich die Qualifizierungsmaßnahme sein muss, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde. Auskunft über die verlangte Qualifikation und auch darüber, wo Sie einen solchen Kurs absolvieren können, bekommen Sie beim für Sie zuständigen Jugendamt, bei dem Sie auch den Antrag auf Pflegeerlaubnis stellen. Haben Sie eine Ausbildung in einem pädagogischen Beruf, beispielsweise als Erzieherin, wird Ihnen der Kurs häufig erlassen. Auch dies können Sie mit dem Jugendamt vorher abklären. Eine entsprechende Ausbildung müssen Sie natürlich ebenfalls nachweisen können.
Einige Voraussetzungen müssen Sie also erfüllen, wenn Sie als Tagesmutter Kinder betreuen wollen.
Weiterlesen:
- Was verdient eine Tagesmutter? - Wissenswertes zu Berufsbild und Einkommensmöglichkeiten
- Einen Tagesmutterkurs beim Jugendamt machen - was Sie dabei beachten sollten
- Was verdient man als Erzieherin in der Tagespflege? - Fakten zur Großtagespflege
- Zuschuss zur Kinderbetreuung - das sollten Sie als Alleinerziehende wissen
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