So werden Sie Zugführer
- Zugführer bedienen, je nach erworbener Berechtigung, verschiedene Schienenfahrzeuge und befördern Personen von A nach B.
- Die Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge können Sie in drei verschiedenen Klassen absolvieren. Die erste Klasse ist die der Rangierfahrten. Die zweite Klasse ist die Berechtigung zum Fahren auf festgelegten regionalen Strecken und die dritte Klasse ist die für alle übrigen Zwecke.
- Doch es gibt einige Zugangsvoraussetzungen, um die Ausbildung absolvieren zu können.
Berufsbild Lokführer - das lernen Sie in der Ausbildung
- Als Zugführer befördern Sie in erster Linie Personen. Doch Sie können auch Lokführer von Güterzügen werden und Gefahrgut, Stückgut oder Expressgut transportieren.
- Vor jeder Fahrt muss der Zugführer gewisse Prüfungen durchgehen. Er kontrolliert vor allem die Sicherheitseinrichtungen, den Antrieb und die Bremsen sowie die Kommunikationseinrichtungen.
- Während der Fahrten kontrollieren und beobachten Lokführer die Fahrstrecke und die Bordinstrumente.
- Zugführer müssen sich in gewissen Abständen stets beim zuständigen Stellwerk melden. Dies passiert über einen Zugfunk.
- Ein sehr wichtiges Kriterium ist das Einhalten von Fahrplänen.
- Sie müssen für Abhilfe bei technischen Störungen sorgen, um ggf. Folgeschäden zu verhindern.
- Wenn Sie nach der Ausbildung als Arbeitszugführer/-in tätig sind, ist Ihre Aufgabe, Arbeitszüge zusammenzustellen und zu den jeweiligen Baustellen zu begleiten.
- An den Baustellen sind Sie zudem für die vorschriftsmäßige Be- und Entladung der Rangierabteilungen verantwortlich.
Der Zugang für die Ausbildung zum Zugführer
- Um die Tätigkeit des Zugführers ausüben zu können, ist in manchen Betrieben eine Ausbildung im Bereich Transport und Verkehr, im besten Falle im Bereich Schienenverkehr, Voraussetzung.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Betriebstätigkeiten gemäß der Eisenbahn- und Betriebsordnung ausüben zu dürfen.
- Sie sollten zudem im Besitz des Fahrzeugführerscheins sein und dem Beiblatt, das Ihnen erlaubt, eine Eisenbahn führen zu dürfen. Zudem muss die Streckenkenntnis nachgewiesen werden können.
- Die Lokomotiven selbst dürfen Sie erst mit 21 Jahren führen.
- Des Weiteren ist die körperliche Tauglichkeit eine Voraussetzung. Diese stellt Ihr Haus- oder der Betriebsarzt fest. Dieser prüft Sie auf ausreichendes Seh- und Hörvermögen und ob eine Farbenblindheit vorliegt.
Die Ausbildung zum Zugführer ist durch viele Voraussetzungen gekennzeichnet und auch die späteren Weiterbildungsmöglichkeiten sind eher gering. Bedenken Sie zudem, dass Sie in einem Dreischichtsystem tätig sind, denn Zugführer fahren immer.
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