Alle Kategorien
Suche

Zigaretten per Post verschicken - darauf sollten Sie achten

Die Tabaksteuer lässt sich nicht umgehen.
Die Tabaksteuer lässt sich nicht umgehen. © Gerd Altmann / Pixelio
Wer als Privatperson Zigaretten per Post verschicken möchte, sollte dies nicht allzu arglos tun. Auch wenn es sich um eine geldlose Überlassung innerhalb Deutschlands handelt, müssen Sie doch noch etwas beachten.

Grenzüberschreitend Zigaretten zu verschicken könnte Probleme bringen

  • Auf die Idee, im nahen Ausland billig gekaufte Zigaretten per Post an seine Adresse zu verschicken, um diese so nicht selbst über die Grenze bringen zu müssen, kamen schon viele und waren dann überrascht, dass gerade ihr Paket kontrolliert wurde. Mit Pech hat die Kontrolle verschiedener Postsendungen durch den Zoll allerdings nicht viel zu tun, eher mit Erfahrungswerten der Hauptzollämter. Hier werden verdächtige Briefe, Päckchen und Pakete auf verbotenen bzw. zu versteuernden Inhalt überprüft.
  • Selbst wenn die Zigaretten über eine gültige Steuerbanderole des jeweiligen EU-Landes, in dem Sie gekauft wurden, verfügen, darf die Menge nicht darauf schließen lassen, dass diese Zigaretten aus gewerbsmäßigen Gründen zur Versendung gebracht wurden. Halten Sie hier unbedingt die Einfuhrbeschränkungen für Tabakwaren dieser Art ein, die haben selbstverständlich auch dann Gültigkeit, wenn Sie diese per Post verschicken.

Innerhalb Deutschlands Tabakwaren per Post versenden

  • Wenn Sie innerhalb des eigenen Landes, aus welchen Gründen auch immer, ohne gewinnerwartenden Hintergrund, Zigaretten per Post verschicken wollen, so ist dies mengenmäßig natürlich nicht begrenzt, wenn die Zigaretten eine deutsche Steuerbanderole tragen und somit nicht dazu dienen die Steuereinnahmen des Staates zu mindern, was eine strafbare Handlung wäre.
  • Allerdings müssen Sie eine Sache noch berücksichtigen: Tabakwaren dürfen nur volljährigen Personen überlassen werden. Eine Übereignung auf dem Postweg an einen Minderjährigen wäre eine verbotene Handlung, die Ihnen schon alleine durch die Adressierung an einen Minderjährigen nachgewiesen werden könnte.
  • Auch werden Sie sicherstellen müssen, dass in dem Haushalt keine Person unter 18 Jahren die Möglichkeit hat, an das an ein erwachsenes Mitglied dieser Familie gesendete Paket heranzukommen und sich die Zigaretten, wenn auch unerlaubt, zu Eigen machen kann. Hier gibt Ihnen die Post die Möglichkeit mit eigenen Angeboten sicherzustellen, dass nur der Adressat das Paket ausgehändigt bekommt und sonst niemand.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
Teilen: