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Zeugnis anfechten - so fechten Sie ein ungerechtes Arbeitszeugnis an

Bevor Sie ein Zeugnis anfechten, suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Bevor Sie ein Zeugnis anfechten, suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil einer Bewerbung. Ein Angestellter kann deshalb unter bestimmten Umständen sein Zeugnis anfechten, wenn sein Arbeitgeber ihm eine ungerechte Beurteilung ausgestellt hat.

Was Sie benötigen

  • Gute Argumente und Nachweise über Ihre Arbeitsleistung
  • Diplomatisches Geschick
  • Eventuell einen Rechtsanwalt

Ein Arbeitszeugnis verrät dem Personaler, wie ein Arbeitgeber von seinem früheren Personaler eingeschätzt wurde. Damit ein böswilliger Chef niemandem die Zukunft verbauen kann, gibt es einige Regeln, wie ein Zeugnis formuliert sein muss - und notfalls kann man Korrektur verlangen. Das müssen Sie beachten, wenn Sie ein Zeugnis anfechten wollen.

So fechten Sie ein ungerechtes Arbeitszeugnis an

  • Sie haben natürlich Anspruch darauf, dass Tatsachen korrekt dargestellt werden: Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, aber auch Ihre Aufgaben. Falsche Angaben im Zeugnis können Sie anfechten.
  • Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert sein - eben weil es bei künftigen Bewerbungen so wichtig ist. Deshalb haben sich unter Personalern typische Floskeln gebildet, die für Laien positiv klingen, aus denen Experten aber eine Bewertung ablesen können. Auch solche Formulierungen im Zeugnis kann man grundsätzlich anfechten.
  • Angaben, die mit der Qualität Ihrer Arbeit nichts zu tun haben, gehören nicht ins Zeugnis. Dazu gehört die Mitarbeit im Betriebsrat oder einer Gewerkschaft oder Ihr Privatleben, aber auch einmalige Ereignisse, aus denen man keinen Rückschluss auf Ihre Arbeitsleistung insgesamt ziehen kann: Zum Beispiel ein Ereignis, das zu einer fristlosen Kündigung geführt hat.
  • Wenn Sie Ihr Zeugnis anfechten wollen, empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu suchen. Gerade in kleinen Firmen sind die Chefs manchmal nicht mit den Regeln der Zeugnissprache vertraut und meinen schlechte Formulierungen in Wirklichkeit gar nicht böse. Wappnen Sie sich mit guten Argumenten und machen Sie Vorschläge, wie man diese Passagen umschreiben könnte.
  • Wenn der Chef uneinsichtig bleibt, hilft nur der Gang zum Arbeitsgericht, um das Zeugnis anzufechten. Eine feste Frist gibt es nicht, die Richter lassen den Arbeitnehmern in der Regel aber ein halbes Jahr nach der Zeugniserteilung Zeit.
  • Wenn Sie Ihr Zeugnis anfechten und damit sogar vor Gericht müssen, kommt es ganz erheblich darauf an, wer was beweisen muss. Grundsätzlich gilt: Für eine unterdurchschnittliche Bewertung muss der Arbeitgeber den Beweis erbringen. Verlangen Sie eine überdurchschnittliche Bewertung, müssen Sie nachweisen, dass Sie so gute Leistungen erbracht haben.
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