Was Sie benötigen
- Zettel
- Stift
Was Sie mit einem Falschparker tun können
Leider lässt die Gesetzeslage nicht immer zu, dass derjenige, der im Recht ist, auch wirklich Recht bekommt. Dies trifft auch auf Falschparker zu:
- Wenn eine fremde Person auf Ihrem eigenen Grundstück parkt, dann können Sie zwar die Polizei holen, die aber nicht wirklich durchgreifen wird. Warum? Einen Falschparker kann die Polizei nur dann abmahnen, wenn er durch das falsche Parken jemanden behindert.
- Der Umstand, dass Sie Ihren Pkw woanders parken müssen, gilt nicht als Behinderung.
- Sollte der Falschparker hingegen nur friedlich auf Ihrem Grundstück stehen, dann könnten Sie ihn zwar abschleppen lassen, aber Sie müssten für diese Kosten im Voraus aufkommen und müssten die entstandenen Kosten nachträglich vom Falschparker einfordern.
- Um sich diesen Umstand zu ersparen, könnten Sie ein Parken-Verboten-Schild auf Ihr Grundstück stellen. Sollte dies dann immer noch nicht beachtet werden, dann könnten Sie dem Falschparker einen Zettel hinterlassen.
Einen netten Zettel schreiben
Den Zettel für einen Falschparker können Sie auf verschiedene Art verfassen:
- Sie können den Falschparker auf strenge Art darauf hinweisen, dass er falsch steht.
- Auf der anderen Seite können Sie ihn auch auf friedliche Weise hinweisen: Vermerken Sie zuerst, dass es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt, was er vermutlich nicht gecheckt hat.
- Wenn Sie besonders höflich sein möchten, dann sollten Sie natürlich die Wörter Bitte und Danke verwenden: Bitte verwenden Sie in Zukunft nicht mehr diesen Parkplatz. Danke, der Besitzer. So oder ähnlich könnten Sie den Zettel verfassen.
- Sie dürfen den Falschparker auch darauf aufmerksam machen, dass es sich um ein privates Grundstück handelt und Sie ja auch nicht in seinem Vorgarten herumlaufen. Sobald die Menschen auf Ihr eigenes Eigentum angesprochen werden, ist die Toleranz bzw. Akzeptanz höher.
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