Das Zurückgeben von zerdrückten Pfanddosen
- Pfanddosen gibt es schon seit einigen Jahren.
- Jedoch herrscht immer noch häufig Unsicherheit dabei, ob zum Beispiel zerdrückte oder sonst irgendwie beschädigte Pfanddosen im Geschäft angenommen werden müssen.
- Auch das Zeichen für das Dosenpfand sorgt oftmals mehr für Verwirrung als Klarheit.
- Ein weiteres Problem ist dies, dass in immer mehr Geschäften und Supermärkten für die Rücknahme von Pfanddosen oder Flaschen nur noch Automaten aufgestellt sind.
- Die Automaten haben oft Probleme damit, das Zeichen für das Dosenpfand richtig zu erkennen, wenn die Dosen oder die Flaschen zerdrückt oder beschädigt sind.
- Auch sollten Sie beachten, dass beispielsweise Flaschen, bei denen das Etikett entfernt wurde, in keinem Geschäft oder Supermarkt mehr angenommen werden, ganz zu schweigen von einer Auszahlung des Dosenpfandes.
- Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch eindeutig: Wenn auf einer Pfanddose oder einer Pfandflasche das schwarz-weiße Zeichen für das Dosenpfand (Einwegpfand) aufgedruckt ist, so müssen die Geschäfte, welche diese Dosen oder Flaschen auch verkaufen, auch wieder zurücknehmen.
- Dies gilt auch dann, wenn diese zerdrückt oder beschädigt sind.
Dies sollten Sie beim Zurückgeben beachten
- Auch dann, wenn die Geschäfte verpflichtet sind, zerdrückte Pfanddosen oder Pfandflaschen mit Einwegpfand zurückzunehmen, sollten Sie jedoch beachten, dass dort meistens nur noch Automaten zum Zurückgeben der leeren Trinkbehälter aufgestellt sind. Diese haben dann oftmals Probleme beim Erkennen des Pfandzeichens.
- Daher ist es am besten, wenn Sie die Flaschen oder Dosen unbeschädigt zurückgeben.
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