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Zeitung austragen kündigen

Zeitungen austragen kann ein richtiger Knochenjob sein.
Zeitungen austragen kann ein richtiger Knochenjob sein.
Nebenjobs gibt es viele. Vor allem bei Schülern ist das regelmäßige Zeitungsaustragen besonders verbreitet. Oft stellt sich bei der Arbeit aber heraus, dass es bei Weitem nicht so einfach ist, wie es vorher beschrieben wurde - vor allem, wenn es um die Arbeitszeiten geht. Wenn Sie sich dazu entscheiden zu kündigen, reicht ein kurzes Schreiben - in Ausnahmefällen auch ein Anruf oder persönliches Gespräch.

Was Sie vor der Entscheidung zum Zeitungsaustragen wissen sollten

  • Es klingt kinderleicht: einmal die Woche die Zeitung im Wohngebiet austragen und damit das eigene Taschengeld aufbessern. Es kommt hinzu, dass hier auch nicht Volljährige oft beschäftigt werden, was bei anderen Nebenjobs oft nicht gern gesehen wird.
  • Solange es Sommer ist, tut es sogar richtig gut, an der frischen Luft unterwegs zu sein. Denken Sie aber vorher auch an die kalten und feuchten Jahreszeiten. Egal wie das Wetter auch ist: Wenn Sie sich für den Job entscheiden, müssen Sie auch bei Regen und Schnee regelmäßig vor die Tür - und das oft für einige Stunden.
  • Ein häufiger Grund, der zum Kündigen führt: Der Arbeitsaufwand wurde unterschätzt. Geworben wird in aller Regel mit einem deutlich geringeren Zeitaufwand, als es dann tatsächlich der Fall ist. Gehen Sie die jeweilige Strecke am besten vor der Unterschrift einmal ab, um sich selbst ein Bild zu machen, wie lange es etwa dauern wird, alle Zeitungen zu verteilen.
  • Wenn Sie die Arbeit irgendwann nicht mehr schaffen oder nicht mehr ausführen wollen, müssen Sie in aller Regel schriftlich kündigen, es gibt aber auch Ausnahmen. 

Das ist zu beachten, wenn Sie kündigen

  • Es gibt verschiedene Punkte, auf die Sie achten sollten. Die Kündigungsfrist - wenn vereinbart - muss in der Regel eingehalten werden, aber auch hier kann man immer wieder auch Ausnahmen finden.
  • Beispiel: Sie geben Ihre Tätigkeit ab, indem Sie einen Freund oder Bekannten haben, der hier für Sie mit dem Austragen der Zeitung weitermachen möchte. Aber: Auch Ihr Arbeitgeber muss hier zustimmen, es ist nicht allein Ihre Entscheidung.
  • Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, ist hier die Frist angegeben. In jedem Fall genügt ein kurzes Kündigungsschreiben. Darin müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und den Grund des Schreibens (in dem Fall: Kündigung zum soundsovielten oder zum nächstmöglichen Termin) angeben.
  • Mit Ort und Datum versehen kann Ihr Schreiben in die Post gehen. Alternativ können Sie auch persönlich bei Ihrem Arbeitgeber kündigen. Es ist sinnvoll, die Kündigung auch schriftlich mitzubringen, falls die mündliche Kündigung nicht akzeptiert wird.

Eine Besonderheit bei Jugendlichen unter 18: Hier gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, die Beschäftigung zu kündigen. Haben die Eltern gegenüber dem Arbeitgeber nicht ihr Einverständnis gegeben, ist der Vertrag schwebend ungültig. Das heißt: In dem Fall können Sie jederzeit beschließen, der Tätigkeit nicht mehr nachzugehen.

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