Wenn Berufskraftfahrer unterwegs sind, bewegen sie sich mitunter auch in verschiedenen Zeitzonen. Zweimal im Jahr haben alle Fahrer zudem mit einer Zeitumstellung zu tun. Bei ihren digitalen Tachographen (Schreibweise auch Tachograf) bzw. Kontrollgeräten lässt sich dann die Ortszeit einstellen.
Ausrüstung bestimmter Kfz - mit einem analogen oder digitalen Tachographen
Wenn Fahrzeuge, ausgestattet mit Kontrollgeräten, in verschiedenen Zeitzonen bewegt werden, erfolgen alle Datenaufzeichnungen und Eintragungen in der sogenannten UTC-Zeit.
- Als UTC-Zeit wird die einheitliche Weltzeit (genannt auch Greenwich-Time) bezeichnet. Diese Zeit kennt weder Sommer- noch Winterzeit oder sonstige Zeitumstellungen. Aufgrund europäischer Richtlinien müssen Fahrer alle Eintragungen in der UTC-Zeit vornehmen.
- In Deutschland und zahlreichen weiteren mitteleuropäischen Ländern ist die UTC-Zeit während der Winter- und damit Normalzeit um eine Stunde früher als die allgemeine Ortszeit. Als Kraftfahrer müssen Sie im Winterhalbjahr eine Stunde von der Ortszeit subtrahieren, wenn Sie die UTC-Zeit ausrechnen.
- Nach der Zeitumstellung auf Sommerzeit müssen Sie zum Errechnen der UTC-Zeit von der Ortszeit hingegen zwei Stunden abziehen.
Zeitumstellung und Änderung von Ortszeiten
Die digitalen Tachographen zeigen Ihnen an, wenn Sie diese richtig eingestellt haben. Stimmt die Zeitzone im Kontrollgerät, dann zeigt es Ihnen in den Standardanzeigen die Ortszeit an. Dazu muss der Doppelpunkt zwischen Stunden und Minuten blinken. Haben Sie UTC-Zeit, dann blinkt der Doppelpunkt nicht.
- Einmal im Jahr wird, beispielsweise am 25.03.2012, in der Nacht um 2 Uhr in Deutschland die Zeit umgestellt. Konkret bedeutet das, dass die Uhren um eine Stunde vorgestellt werden. Die Zeitumstellung wird in vielen europäischen Ländern zum gleichen Zeitpunkt vollzogen.
- Die in Ihrem Fahrzeug installierten digitalen Tachographen rechnen in der Weltzeit bzw. UTC-Zeit (Universal Time Coordinated). Hier spielen Zeitumstellungen keine Rolle. Die Ortszeit in Deutschland entspricht außerhalb der Sommerzeit der UTC-Zeit plus eine Stunde.
Als Berufskraftfahrer müssen Sie die Sommerzeit immer dann beachten, wenn Sie manuell Nachträge vornehmen. So müssen Sie zu allen Zeitangaben genau zwei Stunden hinzurechnen. Am Kontrollgerät gibt es die Einstellung für das manuelle Nachtragen beispielsweise einer Ruhezeit, von Bürotätigkeiten sowie der Beladedauer.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?