Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl
- Haben Sie gegenüber einer anderen Person Geldforderungen, welche der Schuldner einfach nicht bezahlen möchte, so können Sie mit einem Formular einen Antrag auf einen Mahnbescheid bei Gericht stellen. Das Gericht gibt dem Verfahren ein Aktenzeichen, unter dem der Verlauf geführt wird.
- Wenn in dieser Hinsicht noch irgendwelcher Schriftverkehr geführt wird, so muss immer das zuständige Gericht sowie das dazu gehörende Aktenzeichen angegeben werden. Auch wenn der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben hat, so muss er ebenfalls das Aktenzeichen angeben, damit der Einspruch rechtzeitig zugeordnet werden kann und somit die Frist zum Einspruch gewahrt wird.
Das Formular des Gerichtes sieht kompliziert aus
- Wenn Sie das Formular E Zahlungsbefehl des Europäischen Gerichtshofes nach Artikel 12 Nr. 1896/2006 vor sich liegen haben, so sieht dies zunächst reichlich verwirrend aus. Zunächst werden der Name des Gerichts sowie der Sitz des Gerichtes ausgefüllt, anschließend besteht eine Zeile für die Eintragung des Aktenzeichens, damit keinerlei Verwechselungen bestehen können. Das Formular ist zweigeteilt, wobei am Anfang immer ein Kästchen für den Codeschlüssel steht, um den Status der angegebenen Person zu deklarieren.
- Dann kommen drei Kästen, in denen drei unterschiedliche Personen angegeben werden können, wobei eine Person beispielsweise Ihr Anwalt und beispielsweise, wenn Sie noch nicht volljährig bzw. nicht geschäftsfähig sein sollten, Ihr gesetzlicher Vertreter sein kann. Dann sind einige Währungen aufgeführt, in denen der Betrag ausgezahlt werden soll.
- Danach kommt der Bereich für den Antragsgegner, wobei bis zu zwei Antragsgegner aufgeführt sein können. Danach kommen die einzelnen Betragsfelder Hauptforderung, Zinsen seit …, eine mögliche Vertragsstrafe, sonstige Kosten sowie am Ende der Gesamtbetrag. Gibt es einen zweiten Schuldner, so muss dieser im nächsten Kasten aufgeführt sein. Darunter ist ein Feld „Gesamtschuldnerische Haftung“, welches angekreuzt werden muss, wenn einer der beiden Schuldner der Gesamtschuldner ist.
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