Ablauf einer Wohnungsauflösung von Verstorbenen
- Sobald Sie ein Erbe antreten, verpflichten Sie sich damit zur Regelung der Angelegenheiten des Verstorbenen. Dazu zählt auch die Auflösung seiner Wohnung. Merken Sie sich, dass ein Erbe vor der Wohnungsauflösung immer erst geklärt sein muss. Erst wenn Sie dem Erbe zugestimmt und einen Erbschein erhalten haben, können Sie über das weitere Vorgehen nachdenken. Auch andere Erben müssen dabei von Ihnen kontaktiert werden, da der Erlös aus der Wohnung eines Verstorbene unter allen Erben aufgeteilt werden muss.
- Wenn Sie den Erbschein erhalten und mit anderen Erben gesprochen haben, müssen Sie die Wohnung zunächst kündigen. Dabei wird der Vermieter eine Sterbeurkunde anfordern, teilweise werden Sie womöglich sogar einen vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein benötigen, um eine Kündigung im Namen des Verstorbenen tätigen zu können. Zwar gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist, so dass die Miete eigentlich 3 Monate lang weiter bezahlt werden muss, viele Vermieter reagieren auf einen Todesfall jedoch sehr einfühlsam und erlassen die Frist . Denken Sie bei der Kündigung des Mietvertrags auch daran, dass Sie Gas, Öl, Wasser und Strom sowie Müll und Telefonanschluss des Verstorbenen einzeln abmelden müssen.
- Weil die Wohnung, die ein Verstorbener zurücklässt, meist nicht im besten Zustand ist, bietet es sich oft an, professionelle Entrümpelungsunternehmen mit der Wohnungsauflösung zu beauftragen und nicht selbst Hand anzulegen. Dabei müssen Sie die Preise der in Frage kommenden Unternehmen jedoch genau überprüfen, weil etliche Firmen in Trauer schwelgende Angehörige mit Wucherpreisen abzocken wollen.
- Machen Sie am besten selbst eine Vorbesichtigung der Wohnung und planen Sie den Aufwand, d.h. halten Sie die Stockwerkzahl sowie die Quadratmeter- und Zimmerzahl genau fest und geben Sie an, wie viele Möbel extra noch abgebaut werden müssen. So muss jede Räumungsfirma von Anfang an ein klares Angebot stellen und kann später nichts durch unvorhergesehenen Aufwand auf den Preis aufschlagen.
Hinweise für die Wohnungsauflösung eines verstorbenen Angehörigen
- Noch bevor die Entrümpelung los geht, sollten Sie die Wohnung nach Wertsachen durchsuchen. Oft verstecken vor allem ältere Menschen Geld in ihren Wohnungen - sei es unter Matratzen, in alten Büchern oder in den Fensterdichtungen. Nicht selten kommt es vor, dass es sich um mehrere tausend Euro handelt. Daher wäre es schade, einen solchen Betrag aus Versehen in den Sperrmüll zu werfen und auch der Verlust des Geldes an Entrümpelungsfirmen erscheint doch recht ärgerlich. Für viele Angestellte gilt leider das Finderlohngesetz und ohne Ihnen etwas davon zu erzählen, würden die meisten gefundene Wertsachen wohl einfach als Trinkgeld behalten.
- Generell ist es absolut empfehlenswert in jedem Fall mit vor Ort zu sein. Auch wenn Sie eine zuverlässige Firma gefunden haben, können Sie den Überblick über das Geschehen nur behalten, wenn Sie bei der Wohnungsauflösung zugegen sind und schon vorher einen genauen Plan haben, was behalten und was entsorgt werden soll. Damit die Sortiererei am Ende schneller geht, können Sie im Vorfeld Zettel mit den Buchstaben B für behalten und E für entsorgen an den Möbeln anbringen - das würde auch einer Entrümpelungsfirma helfen.
- Um einen Container zur Entsorgung von Sperrmüll werden Sie auf keinen Fall herum kommen. Um den und genauso mögliche Lastwagen einer Entrümpelungsfirma nahe der Wohnung abstellen zu können, bietet es sich an, für den Räumungstag ein Halteverbot aufzustellen. Ein solches Schild müssen Sie bei der Behörde beantragen, wenn Sie eine Firma engagiert haben, bietet sich Ihnen hier der Vorteil, dass Sie die Firma mit der Beschaffung des Halteverbots beauftragen können. Asbest, Farbe, Kühlschränke oder Altholz dürfen keinesfalls in einem Container entrümpelt werden. Auch hier kümmert sich generell die Firma um die Entsorgung.
- Nehmen Sie sich auf jeden Fall genug zeitlichen Spielraum für die Wohnungsauflösung. Statt 4 Tagen nehmen Sie sich lieber einen mehr frei als geplant, weil oft erst nach dem Ausräumen zu erkennen ist, dass eine Renovierung der Wohnung unbedingt nötig ist. Neben dem obligatorischen Weißeln kann es passieren, dass Sie die Böden chemisch reinigen lassen müssen oder gar verpflichtet sind, einen neuen Bodenbelag zu verlegen. Sie sollten also auch anfallende Kosten lieber großzügig ansetzen.
Bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Wohnungsauflösung eines verstorbenen Angehörigen hilft Ihnen Ihr Anwalt sicher gerne weiter. Genauso sollten Sie sich bei der näheren Ablaufplanung wohl an Profis der Stadt oder eines kompetenten Unternehmens wenden. Und auch, wenn das Ausräumen Sie sicher das ein oder andere Mal schmerzen wird - wenn die Wohnung erst leer ist, kann das ein endgültiger Abschied von einem Verstorbenen sein, der IhreTrauer vielleicht sogar ein kleines Stückchen lindert.
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