Was Sie benötigen
- Berichtsheft
- Wochenberichtvorlagen
- Gespräche mit Ausbilder
Wochenberichte sollten zeitnah erfasst werden
- Eine zeitnahe Erfassung der Wochenberichte hat für den Auszubildenden sicherlich viele Vorteile, denn Details werden durch den Arbeitsalltag schnell vergessen und dann bei der täglichen Nachbearbeitung einfach übersehen.
- Die gewünschte Form der Berichtsheftführung können Sie als Auszubildender sowohl in der Schule, im Betrieb als auch bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) erfahren.
- Dass eine gute Rechtschreibfertigkeit von Vorteil ist, braucht eigentlich nicht besonders erwähnt werden.
- Grundsätzlich stellt das Berichtsheft für Sie als Lehrling eine Dokumentation Ihres bisher Erlernten dar und spiegelt Ihre regelmäßige Tätigkeit wider.
- Da die Wochenberichtshefte stets korrekt ausgefüllt werden müssen, sollten Sie sich fixe Termine für die Bearbeitung dieser Prüfungsunterlagen einplanen.
- Natürlich sollten Sie auch die Fachbegriffe aus Ihrem Berufsbild bei der Ausarbeitung der Wochenberichte an passender Stelle mit einbringen.
- Beschreiben Sie Ihre betriebliche Tätigkeit so genau wie möglich und bringen Sie diese auch in Bezug zur Unternehmensstruktur. Dies kann an einem Tag eine Unterweisung an einer bestimmten Maschine sein oder wenn Sie sich mit kaufmännischen Themen befasst haben, die aus dem Buchhaltungsbereich stammen.
- Es hängt vom Ausbildungsberuf ab, welche Tätigkeiten beschrieben werden müssen. Auch die Angabe von betrieblichem Unterricht und die Berufsschultage gehören in die Wochenberichte.
- An den Berufsschultagen können Sie Ihr Unterrichtsthema erwähnen und einen kurzen Kommentar dazu erfassen.
Der Ausbildungsnachweis ist für die Zulassung zur Prüfung erforderlich
- Die vermittelten Inhalte - sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule - sollten anhand Ihrer abgefassten Wochenberichte verdeutlicht werden und als Ausbildungsnachweis zur Zulassung für die Abschlussprüfung bereitstehen. Hierfür stellen viele Industrie- und Handelskammern ein digitales Berichtsheft zur Verfügung. Informieren Sie sich rechtzeitig an Ihrer zuständigen Stelle, damit Sie einen kostenlosen Download nutzen können.
- Ihre Wochenberichte sollten regelmäßig von Ihrem Ausbilder kontrolliert und auf deren Richtigkeit überprüft werden. So haben Sie noch vor Ihrer Prüfung eine Möglichkeit für eine eventuelle Korrektur und Nacharbeit. Zum Schluss sollte Ihr Ausbildungsbetrieb Ihre Dokumentation unterschreiben und damit eine ordnungsgemäße Führung bestätigen.
- Sollten Sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen Ihre Wochenberichte nicht nachweisen können, wird dieser Tatbestand als eine Pflichtverletzung während Ihrer Ausbildung gewertet und dies kann sogar so weit führen, dass Sie keine Berechtigung an der Teilnahme zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erhalten. Es ist also sehr wichtig, sich an solche Begebenheiten während Ihrer Ausbildung strikt zu halten.
- Damit Ihr Ausbildungsnachweis in Form der bearbeiteten Wochenberichte als vollständig bewertet wird, gehört natürlich auch die Angabe des Ausbildungsjahres, des Ausbildungsbereiches, der Ausbildungswoche mit Datum und der Angabe des Unternehmens und deren Abteilungsbereich, in der die Ausbildung stattgefunden hat, mit zu den wichtigen Fakten.
- Dass eine korrekte Anschrift auf den Wochenberichten erfasst wird, ist schon wegen der Zuordnung dieser Nachweise wichtig.
- Die Wochenberichte sollten also, wie jede Berichterstellung, eine sachbezogene und erlebnisbetonte Mitteilungsform sein und glaubwürdig erscheinen. Auch die so genannten „W-Fragen“ geben oft Hilfestellung und Anregung für die Ausarbeitung dieser verlangten Wochenberichte.
Zeigen Sie Interesse an Ihrem zukünftigen Beruf und handeln Sie gewissenhaft, dann steht Ihnen auch die Zukunft in beruflicher Hinsicht offen.
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