Was Sie benötigen
- Altersnachweis
Nicht jeder darf Reizstoffsprühgeräte kaufen
- Die Rechtslage bei Pfeffersprays ist reichlich kompliziert. Theoretisch dürfen sie von Personen ab 14 Jahren gekauft und geführt werden. In der Praxis wird man Ihnen Pfefferspray jedoch oft nur gegen den Nachweis Ihrer Volljährigkeit verkaufen.
- Weil bestimmte Wirkstoffe in Deutschland nicht mehr getestet und deshalb auch nicht zugelassen werden können, sind viele Sprays nur als Tierabwehrsprays zu erwerben. Diese fallen allerdings nicht unter das Waffengesetz und dürfen daher frei verkauft und theoretisch selbst von Kindern geführt werden. Der Einsatz gegen Menschen ist jedoch streng verboten.
Hier können Sie Pfefferspray erwerben
- Sowohl Pfeffer- als auch Tierabwehrspray können Sie in zahllosen Internetshops kaufen. Auch hier kommen Sie oftmals um einen Altersnachweis, etwa in Form eines eingescannten Personalausweises, nicht herum.
- Ansonsten können Sie entsprechende Sprays auch an vielen Tankstellen oder sogar Kiosken kaufen. Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht, außerdem werden Sie hier in den seltensten Fällen eine brauchbare Einweisung in den Umgang damit erhalten, was in Anbetracht der Gefahr, sich selbst anzusprühen, durchaus sinnvoll wäre.
- Darüber hinaus können Sie sogar in einigen Elektrofachmärkten, wie etwa den Filialen der Kette Conrad, fündig werden. Beachten Sie jedoch auch hier, dass ein Teil der Produkte nicht für den Einsatz gegen Menschen erlaubt ist.
- Der beste Ort, um Reizstoffsprühgeräte zu erwerben, sind Waffen- und Armyläden sowie größere Geschäfte für Outdoor-Zubehör. Hier haben Sie in aller Regel eine größere Auswahl an Produkten. Außerdem gibt es hier meist fachkundiges Personal, das Sie in den Umgang mit den Dosen einweisen kann.
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