Die Annahme, man bekomme die grüne Plakette nur bei der Zulassungsbehörde ist nicht richtig
- Um die grüne Plakette zu bekommen, muss Ihr Fahrzeug die erforderlichen Grundvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, so haben Sie in ganz Deutschland freie Bahn und müssen nicht manche Innenstädte sowie andere Umweltzonen umfahren. Aussagen, die verlauten, dass man die Umweltplakette nur nach einer ASU bekomme, sind schlichtweg falsch. Was Sie benötigen, ist Ihren Fahrzeugschein. Anhand der dortigen Eintragungen ist bereits festgelegt, welche Farbe Ihre Windschutzscheibe zieren wird: Rot, Gelb oder Grün.
- Sie brauchen keine großen Wege zurückzulegen, um an Ihre Einfahrtberechtigung für besonders geschützte Stadtgebiete zu gelangen. In der Werkstatt Ihres Vertrauens können Sie die zu Ihrem Auto gehörige Umweltplakette gegen Vorlage Ihrer Fahrzeugpapiere sowie ca. 5 Euro sofort entgegennehmen. Ebenso erhalten Sie sie an vielen Tankstellen, in Autohäusern und natürlich auch bei Ihrem Straßenverkehrsamt. Eine Ausgabestelle sollte sich also auch in Ihrer Nähe befinden.
Ohne ersichtliche Einfahrtberechtigung in Umweltzonen einzufahren, kann Folgen haben
- Werden Sie in einer Umweltzone angehalten, weil Sie die erforderliche Plakette nicht sichtbar an Ihrer Windschutzscheibe befestigt haben, sollten Sie nicht glauben, man bekomme dafür eine mündliche Verwarnung und bleibe ansonsten ungeschoren. Diese Zeiten sind vorbei. 40 Euro sowie 1 Punkt auf Ihrem Konto beim Flensburger Zentralregister für Verkehrssünder sind der Preis für denjenigen, der in einer Umweltzone ohne gültige Plakette am Straßenverkehr teilnimmt (Stand Oktober 2012).
- Es muss momentan noch nicht unbedingt die grüne Ausgabe dieses visuellen Berechtigungsmerkmals sein, jedoch müssen Sie ohne die wenigstens geforderte rote bzw. gelbe Kennzeichnung mit genannten Scherereien rechnen, wenn Sie auffallen sollten.
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