Das Bundeskriminalamt gibt in Deutschland einmal pro Jahr eine umfassende Polizeiliche Kriminalstatistik über alle angezeigten und verfolgten Straftaten heraus. So kann jeder Bürger genau nachlesen, wie viele Morde es im Jahr gegeben hat. Diese Zahl lässt sich dann auf einen durchschnittlichen Wert je Tag herunterrechnen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Bundesrepublik sehr sicher. Vor allem bei Tötungsdelikten ist die Aufklärungsquote sehr hoch.
Wie viele Morde es in Deutschland jährlich gibt
- Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik verrät, wie viele Morde es in Deutschland im Jahr gibt. Diese Zahl verändert sich von Jahr zu Jahr.
- Im Jahre 2012 gab es in der Bundesrepublik 801 Mordopfer. Die Zahl wird immer anhand der Opfer erfasst. So werden Taten auch nicht öfter als einmal gezählt, wenn es an dem Delikt mehrere Beteiligte gab.
- Im Jahre 2011 gab es 889 Opfer. Diese Zahl ist etwas höher als die im Folgejahr.
- Im Jahre 2010 gab es 814 Opfer. Diese Zahl ist beinahe genau so hoch wie die im Jahre 2012.
- In den letzten zehn Jahren war die Zahl eigentlich immer zwischen 800 bis 1000. Rechnet man dies hoch auf die Zahl der Einwohner, so erhält man eine Quote, die im Vergleich zu anderen Ländern alles andere als hoch ist. So ist die Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern sehr sicher.
- Ein Unterschied bildet sich auch zwischen Dörfern, Kleinstädten und Großstädten ab. In Großstädten kommt es deutlich häufiger zu Tötungsdelikten.
- Die jährliche Mordrate lässt sich auf den Wert pro Tag umrechnen.
So ermittelt man die durchschnittliche Mordrate pro Tag
- Wer weiß, wie viele Morde es in Deutschland im Jahr gibt, kann ganz einfach ausrechnen, wie hoch der Wert pro Tag im Durchschnitt ist. Ausgangswert sind die 801 Mordopfer, die im Jahre 2012 starben.
- Teilt man nun die 801 durch die 365 Tage im Jahr, so erhält man den Durchschnittswert. Daraus resultiert ein Wert von 2,19. So starben täglich ca. 2 Menschen bei einem Mord.
- Beachten Sie, dass lediglich Opfer gemeint sind, die wegen eines Delikts gemäß § 211 StGB starben. Ein Mord liegt erst dann vor, wenn jemand schuldhaft und rechtswidrig, subjektiv und objektiv die Tatbestandsmerkmale erfüllt. Liegen die Mordmerkmale nicht vor, kann ein Totschlag vorliegen.
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