Der Mofa-Führerschein kostet nicht allzu viel
Die Bezeichnung „Mofa-Führerschein“ hat sich zwar im alltäglichen Sprachgebrauch eingebürgert, doch eigentlich handelt es sich um keinen Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern um eine Prüfbescheinigung, die zum Führen eines Mofas berechtigt. Wie viel diese Mofa-Prüfbescheinigung kostet, hängt ganz davon ab, wo Sie diese erwerben.
- Um die Prüfbescheinigung zu bekommen, müssen Sie an sechs Doppelstunden Theorie-Unterricht teilnehmen, die je zwei Mal 45 Minuten dauern und zusätzlich eine Doppelstunde praktischen Fahrunterricht erhalten. Wenn Sie danach noch die Theorie-Prüfung bestehen, erhalten Sie den Mofa-Führerschein.
- Die Bescheinigung können Sie entweder bei einer Fahrschule oder einer Einrichtung erwerben, die mit entsprechenden behördlichen Genehmigungen ausgestattet ist. Das kann beispielsweise eine öffentliche Schule sein. Leider bieten nicht alle Schulen dies an, fragen Sie daher einfach nach.
- Die durch die Bescheinigung entstehenden Kosten können sich je nach Schulungsort erheblich unterscheiden. Fahrschulen verlangen dafür meist zwischen 100 und 150 Euro. Vergleichen lohnt sich daher. Um zu erfahren, wie viel der Mofa-Führerschein bei den Fahrschulen in Ihrer Gegend jeweils genau kostet, müssen Sie in der Regel direkt dort nachfragen, da nur die wenigsten diese Information ins Internet stellen.
- Günstiger zur Prüfbescheinigung kommen Sie an Ihrer Schule, gesetzt den Fall, dass dies als Kurs dort angeboten wird. Der Preis liegt dann meist zwischen 30 und 50 Euro, der Erwerb dauert aber meist erheblich länger als an einer Fahrschule.
Fälle, in denen Sie keine Prüfbescheinigung benötigen
- Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind, dürfen Sie ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren. Allerdings sollten Sie einen Ausweis mitführen, um bei Kontrollen Ihr Geburtsdatum belegen zu können. Diese Regelung ergibt sich aus dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Besitzstandswahrung, die auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet wird. Sie dient der Rechtssicherheit, damit durch gesetzliche Neuregelungen Personen nicht schlechtergestellt werden bzw. Rechte verlieren, die sie vorher hatten. Die Prüfbescheinigung wurde zum 1. April 1980 eingeführt. Alle Bürger, die zu diesem Zeitpunkt das 15. Lebensjahr erreicht hatten, also vor dem 1. April 1965 geboren wurden, durften vor Inkrafttreten der Neuregelung auch ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren und behielten aufgrund des Schlechterstellungsverbots das Recht, dies auch weiterhin zu tun.
- Ebenfalls keine Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Besitz einer allgemeinen Fahrerlaubnis sind bzw. einer, die Sie zur Führung eines größeren Kraftrades berechtigt. In diesem Fall ist die Erlaubnis, ein Mofa zu fahren darin enthalten.
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