Wie man nach einer Person suchen kann
Menschen haben mitunter Gründe, nach einer bestimmten Person zu suchen. Solche Gründe können sein, dass es sich um die leiblichen Eltern handelt, die man gerne kennenlernen möchte, oder um mehrere Jahre verschollene Freunde, die man gerne wiedersehen möchte. Die Chancen, auf eigene Faust jemanden ausfindig zu machen, sind unterschiedlich hoch, je nachdem, was man über die betreffende Person weiß.
Möchten Sie jemandem ausfindig machen, von dem Sie den Namen und auch den möglichen Wohnort wissen, können Sie natürlich zunächst einmal im Telefonbuch nachsehen oder soziale Netzwerke durchsuchen. Je nachdem, ob Sie selbst dort Mitglied sind, bekommen Sie mehr oder weniger Informationen.
Da jedoch nicht jeder im Telefonbuch steht und auch nicht jeder Mitglied eines sozialen Netzwerks ist, gibt es auch noch das Einwohnermelderegister, das Ihnen eventuell weiterhelfen kann. Die Einwohnermelderegister sind öffentlich und Sie erhalten als Privatperson bestimmte Auskünfte, vorgesetzt es gibt für die gesuchte Person keine Übermittlungssperre, weil ihr sonst Gefahr drohen könnte. Wissen Sie also, wo die gesuchte Person wohnen könnte, können Sie bei der betreffenden Kommune gegen Gebühr einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister beantragen.
Beantragen können Sie einen solchen Auszug bei den meisten Kommunen auch über das Internet. Das heißt, Sie müssen nicht extra an den betreffenden Ort fahren und können so gegebenenfalls auch bei mehreren in Frage kommenden Kommunen einen Auszug beantragen, sofern Sie die Gebühren ausgeben möchten.
Weitere Möglichkeiten, jemanden ausfindig zu machen
Schwieriger wird die Sache, wenn jemand vergleichsweise wenig über die gesuchte Person weiß, doch auch in diesem Fall gibt es ein paar Möglichkeiten:
Wissen Sie die vorherige Wohnanschrift der gesuchten Person, nicht aber die aktuelle Anschrift, kann Ihnen unter Umständen eine Archivauskunft weiterhelfen. Wie hierfür die Bedingungen sind, erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt der Kommune, die Sie als letzten Wohnort des/der Gesuchten noch wissen. Ab wann alte Daten ins Archiv kommen, ist nicht gesetzlich geregelt, es kann also sogar sein, wenn Sie die vorherige Anschrift wissen, dass die Person dort noch im Melderegister vermerkt ist und Sie so den aktuellen Wohnort erfahren können.
Auch wenn die Person eventuell den Nachnamen durch eine Eheschließung geändert hat, Sie jedoch den Geburtsnamen kennen, reicht dies oft, um die Person über das Melderegister ausfindig zu machen.
Schwieriger wird das Detektivspielen, wenn Sie nur den Namen, aber keine früheren Wohnorte kennen. Dann müssen Sie unter Umständen einen Dienstleister, der Adressen ausfindig macht, hinzuziehen. Solche Unternehmen fragen für Sie bei sämtlichen infrage kommenden Melderegistern der Kommunen an. Für diesen Service müssen Sie jedoch nicht nur die Gebühren bei allen Einwohnermelderegistern, bei denen angefragt wurde, bezahlen, sondern auch die Dienstleistung des Unternehmens.
Wenn Sie gewisse Daten wie den Vor- und Nachnamen oder auch nur den Vor- und Geburtsnamen kennen, haben Sie also ein paar Möglichkeiten, eine Person ausfindig zu machen.
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