Generelles zum Entfernen von Wespennestern
- Auch wenn Sie sich durch das Wespennest gestört fühlen, sich und die Kinder gefährdet sehen, Sie dürfen es nicht einfach entfernen lassen. Seriöse Kammerjäger oder die Feuerwehr werden es ohnehin nicht machen, wenn Sie keine Erlaubnis haben.
- Wenden Sie sich also als Erstes an die örtliche Gemeindeverwaltung oder an die untere Naturschutzbehörde, erst wenn diese Ihnen grünes Licht gibt, dürfen das Wespennest entfernen lassen. Wenn Sie es einfach ohne Erlaubnis entfernen oder beseitigen lassen, droht eine Geldbuße, klarer Fall, wer die zahlt, das sind Sie.
- Erst wenn die Erlaubnis zur Beseitigung vorliegt, schließt sich daran die Frage an, wer dafür aufkommen muss. Sollten Sie einfach einen Auftrag geben, werden Sie die Beseitigung zunächst bezahlen müssen, denn der Auftragnehmer hat immer einen Anspruch gegen den Auftraggeber. Ob Sie die Kosten auf einen anderen abwälzen können, ist ungewiss, besonders wenn Sie den Auftrag ohne Vorankündigung geben.
- Es kommt immer auf den Einzelfall an. Im Grunde geht es um die Frage, wer für die Beseitigung eines Wespennests zuständig ist. In der Praxis müssen Sie sich entweder schnell einigen oder den Auftrag selber geben, auch auf die Gefahr hin, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, denn die Nester werden nur in einem Jahr genutzt, meist geht es nur um wenige Wochen oder Monate, in denen das Nest eine Gefahr ist. Es könnte also sein, dass das Nest leer ist, bevor Sie sich über dessen Beseitigung geeinigt haben.
Möglichkeiten, wer für die Beseitigung zahlt
Nun ein paar Beispiele dafür, wer zahlen muss und wie Sie die Kostenfrage lösen können:
- Wenn das Wespennest in einer Eigentumswohnung oder an einem Haus ist, welche im Eigentum eines anderen steht und nicht von Ihnen bewohnt ist, dann ist der Eigentümer für die Beseitigung zuständig. Sie können ihn dazu auffordern, es zu tun, einfach einen Auftrag geben, an einer fremden Sache etwas zu beseitigen, ist riskant. Sie riskieren in dem Fall Schadensersatzansprüche, selbst bei einem Wespennest.
- Als Mieter haben Sie einen Anspruch gegen den Vermieter, dass das Haus, in dem Sie zur Miete wohnen, sicher ist. Sofern Sie eine behördliche Erlaubnis zur Beseitigung haben, ist diese auch ein Nachweis für eine Gefahr, die von dem Wespennest ausgeht, denn sonst hätten Sie die Erlaubnis nicht bekommen. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass es eine Gefahr durch ein Wespennest gibt. Fordern Sie ihn mit Fristsetzung zur Beseitigung auf. Wenn er nicht handelt, dürfen Sie es entfernen lassen. Ob Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Vermieter haben und Ihnen ein Recht zusteht, diese Kosten von der Miete einzubehalten, sollten Sie mit einem Anwalt bzw. dem Mieterbund absprechen.
- Sollte der Vermieter das Wespennest ohne Murren sofort entfernen, schauen Sie in die nächste Nebenkostenabrechnung. Es könnte sein, dass er die Beseitigung über diese auf die Mieter umlegt. Üblicherweise dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden. Kosten für die Schädlingsbekämpfung zahlt der Vermieter, es sei denn, ein Mieter ist an dem Befall schuld oder diese würden regelmäßig anfallen.
- Wenn es bauliche Mängel gibt, die dazu führen, dass sich ständig Wespennester ansammelt, haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung der baulichen Mängel. Auch das zahlt der Vermieter.
Wie erwähnt, Wespennester werden nur eine Saison genutzt, diese entstehen im Frühjahr aus einem Ei. Meistens stören die Nester erst ab Juni/Juli und Ende September löst sich der Staat oft schon auf. Da ist nicht viel Zeit für einen Streit, wer zahlt für das Entfernen. Wenn es wirklich brenzlig ist, werden Sie zumindest zunächst mal zahlen müssen.
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