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Werbeanrufe melden - so informieren Sie die Verbraucherzentrale

Inhaltsverzeichnis

Unerwünschte Werbeanrufe melden Sie einfach der Verbraucherzentrale.
Unerwünschte Werbeanrufe melden Sie einfach der Verbraucherzentrale.
Telefonwerbung ist nach wie vor verbreitet und bei den Verbrauchern fast immer unerwünscht. Manch einer legt bei derartiger telefonischer Belästigung einfach nur genervt auf. Wer etwas nachhaltiger gegen diese Form der Werbung vorgehen will, der kann bei den Verbraucherzentralen solche Werbeanrufe melden.

Was Sie benötigen

  • Telefon
  • Beschwerdeformular

Werbeanrufe - das sollten Sie wissen

  • Obwohl seit August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft ist, gibt es noch immer zahlreiche Werbeanrufe in privaten Haushalten. Unseriöse Firmen bieten den Verbrauchern telefonisch ihre Dienstleistungen und Waren an.
  • Wenn Ihnen das anrufende Unternehmen jedoch bisher nicht bekannt ist, dann liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor. Eine Kontaktaufnahme per Telefon zu Werbezwecken ist nur dann zulässig, wenn Sie vorab Ihr ausdrückliches Einverständnis mit telefonischen Informationen formuliert haben.
  • Sie können nicht gestattete Werbeanrufe melden.
  • Ebenfalls unzulässig ist in der Regel die sogenannte Nachfasswerbung. Ein solches Vorgehen ist immer noch verbreitet bei gekündigten Abonnements.
  • Ganz unterbinden lässt sich Telefonwerbung nicht, aber ein paar Grundregeln helfen bei der Minimierung der lästigen Anrufe.
  • Der Nutzung der eigenen Daten zu Werbezwecken sollten Sie beim Abschluss von Verträgen möglichst widersprechen.
  • Überlegen Sie genau, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, dass das betreffende Unternehmen zur Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer erhält.
  • Insbesondere bei Gewinnspielen müssen Sie mit unerwünschten Werbeanrufen rechnen.
  • Falls Sie häufig belästigt werden, kann es helfen, wenn Sie solche Werbeanrufe melden.
  • Wenn Sie im Verlauf eines Telefonats einen Vertrag abgeschlossen haben, so können Sie diesen für gewöhnlich bis einen Monat später widerrufen.
  • So weit sollten Sie es am besten gar nicht kommen lassen. Dazu merken oder notieren Sie sich bereits während des Anrufs vor allem folgende Punkte, bevor Sie Werbeanrufe melden: Datum und Uhrzeit des Werbeanrufs, was war das Thema des Werbeanrufs?, sofern die Rufnummer des Anrufenden angezeigt wurde, schreiben Sie diese auf, wie lautet der Name des anrufenden Unternehmens, hat man Sie aufgefordert, eine teure Telefonnummer anzurufen?

Anrufe bei der Verbraucherzentrale melden

  1. Wählen Sie, um Werbeanrufe zu melden, auf dem Internetportal der Verbraucherzentralen die für Ihr Bundesland zuständige aus.
  2. Auf den Seiten der Verbraucherschutzzentrale finden Sie dann in der Rubrik Medien und Telekommunikation - Stichwort "Telefonwerbung" - ein Beschwerdeformular für belästigende Telefonwerbung.
  3. Füllen Sie das Formular vollständig aus, um Werbeanrufe zu melden.
  4. Die Verbraucherzentrale wird anschließend das betreffende Unternehmen abmahnen oder ggf. die Beschwerde an die Bundesnetzagentur weiterleiten, so dass Sie hoffentlich in Zukunft keine Werbeanrufe mehr erhalten.
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