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Welche Briefmarke auf welchen Umschlag? - So berechnen Sie das Porto richtig

Die richtige Briefmarke finden: Ganz einfach!
Die richtige Briefmarke finden: Ganz einfach!
Immer seltener werden Briefe auf dem Postweg versandt, die meisten von uns greifen inzwischen eher zu E-Mails oder SMS. Wenn ein Postversand dann aber doch einmal nötig wird, taucht ganz schnell eine Frage auf: Welche Briefmarke gehört nun auf welchen Umschlag? Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

Richtig frankieren mit Briefmarken

Erstes Kriterium dafür, welche Briefmarke zu verwenden ist, ist das Format des Umschlags.

  • Briefe mit einer Länge unter 235 mm sind mit 0,55 EUR oder 0,90 EUR zu frankieren, ist Ihr Briefumschlag länger als 235 mm, benötigen Sie entweder eine Briefmarke im Wert von 1,45 EUR oder eine solche über 2,20 EUR.
  • Das endgültige Porto der aufzuklebenden Marke bestimmen Sie über Dicke und Gewicht Ihres befüllten Briefumschlages. Dabei können Sie davon ausgehen, dass ein prall gefüllter Briefumschlag mit dem höheren Briefmarkenwert zu frankieren ist.
  • Konkret bedeutet dies: Im Drittel gefaltete Briefe kosten bei bis zu drei Seiten 80 g Papier im Briefumschlag 0,55 EUR, ab der vierten Seite 0,90 EUR.
  • Einmal in der Mitte gefaltete Briefe kosten 1,45 EUR, solange das Gesamtbriefgewicht 500 g nicht übersteigt und der gefüllte Briefumschlag nicht dicker ist als 20 mm. Sollte der Brief dicker und/oder schwerer werden, empfiehlt es sich, einen DIN-A4-Umschlag zu verwenden.
  • DIN-A4-Briefumschläge sind generell mit mindestens 1,45 EUR zu frankieren. Ab einer Höhe von 21 mm oder einem Gewicht ab 501 g verwenden Sie bitte eine 2,20 EUR-Briefmarke.
  • Sollte der gefüllte Briefumschlag mehr als 1000 g auf die Waage bringen, ist ein Versand als Brief nicht mehr möglich. Versenden Sie in diesem Fall das Ganze als Päckchen für 4,10 EUR.
  • Natürlich können Sie das Porto auch stückeln, sollten Sie die passende Briefmarke nicht zur Hand haben. Eine genaue Übersicht der Preise der Deutschen Post finden Sie im Internet. Beachten Sie, dass für Briefzusatzleistungen gesonderte Preise aufgerufen werden.
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