Was Sie benötigen
- gute Ideen
- gute Vorbereitung
- Informationen über gesetzliche Bestimmungen
Die Idee vom Weihnachtsstand gezielt planen
Sie tragen sich mit dem Gedanken einen Weihnachtsstand zu führen. Nun kommt es auf die Stadt an. Es spielt nämlich eine große Rolle, ob diese in der Adventszeit Anziehungspunkt des Landes ist oder beschaulich auf den Besuch ihrer Einwohner wartet.
- Auf den großen, bekannten Weihnachtsmärkten sind meistens Schausteller zugegen. Sie bieten verstärkt Verzehrsachen.
- Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, etwas für das leibliche Wohl anbieten zu wollen, sind Sie hier ohne Chancen.
- Am besten Sie überlegen sich erst einmal, was Sie verkaufen möchten.
- Nehmen Sie sich einen Block und stellen Sie eine Liste zusammen, was Sie an Ware benötigen werden.
Die Zusage, ein Budengeschäft zu eröffnen, ist bindend
Es spielt natürlich eine Rolle, wie lange der Markt dauern wird. In kleineren Regionen sind häufig nur jeweils die Wochenenden für einen Weihnachtsmarkt vorgesehen. In den großen Städten dauern sie oft durchgängig, die ganze Adventszeit, manchmal bis Silvester.
- Sie verpflichten sich, in dieser Zeit Ihr Angebot zu führen. Aus diesem Grund sollten Sie prüfen, wie viel Zeit Sie selber haben und wer Sie in der anderen Zeit vertreten kann.
- Wenn Sie genau wissen, was Sie wollen, dann fertigen Sie Ihre Notizen als Bericht für die Verwaltung an.
- Sie rufen am besten den Marktleiter Ihres Bezirks an, meistens befindet sich sein Büro im Rathaus. Mit ihm sprechen Sie Ihr Vorhaben durch.
- Fragen Sie auch nach Kosten, nicht nur die Standkosten, sind wichtig, sondern auch Nebenkosten wie Strom und Wasser.
- Sie sind natürlich nicht der einzige Bewerber, deshalb werden alle Eingänge bis zu einem festgelegten Termin gesammelt.
- Danach wird entschieden und die Ab- und Zusagen werden per Post verschickt.
- Hüten Sie sich davor, auf ein positives Telefonat mit dem Marktleiter hin Ihre Ware zu ordern. Nur der schriftliche Bescheid ist bindend. Sie sollten jedoch bei Ihrem Gespräch erfragen, wann mit der Nachricht zu rechnen ist.
Einen Weihnachtsstand zu betreiben, unterliegt gesetzlichen Auflagen
Wichtig ist es ebenfalls, die gesetzlichen Regelungen zu beachten.
- Lebensmittel und Alkohol unterliegen bestimmten Voraussetzungen, die Sie unbedingt wissen und umsetzen müssen.
- Wichtig ist auch die Information nach einem Gewerbe- oder Wandergewerbeschein. Dies wird von Region zu Region verschieden gehandhabt.
- Wenn es sich um eine einmalige Sache auf einen 2-Tage-Weihnachtsmarkt handelt, geht es sicher auch ohne.
- Doch sollten Sie nicht versäumen, sich beim Finanzamt zu erkundigen, denn um die Versteuerung kommen Sie sicher nicht herum.
- Wenn alles gut durchdacht und genehmigt ist, können Sie sich auf Ihren Weihnachtsstand freuen.
Vielleicht sitzen Sie schon bald mit Schaustellern am Tisch und lassen einen stressig schönen Verkaufstag mit Glühwein ausklingen. Weihnachten auf diese Art zu erleben, kann sehr beglückend sein. Viel Erfolg und frohes Fest.
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