Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Vollmacht
- Brief
- Antrag
- Bearbeitungsbegühr
In bestimmten Fällen ist eine amtliche Wohnbestätigung erforderlich
Verschiedene Gegebenheiten erfordern die Vorlage einer Meldebescheinigung bei Ämtern oder Banken. Diese können Sie sich, gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr, bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ausstellen lassen.
- Grundsätzlich beinhaltet die Meldebescheinigung Informationen darüber, wer, wo und seit wann gemeldet ist. Zu den einzelnen Daten gehören speziell der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit sowie die aktuelle Anschrift der Hauptwohnung und gegebenenfalls auch der Nebenwohnung.
- Um die Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie, aufgrund der personenbezogenen Angaben, persönlich, bei der entsprechenden Behörde, vorstellig werden. Dazu nehmen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Pass mit. In der Regel wird die Meldebescheinigung dann direkt vor Ort ausgestellt.
- Ist es Ihnen nicht möglich, den Antrag persönlich zu stellen, können Sie dies auch schriftlich erledigen. Fügen Sie dem Schriftstück eine Ausweiskopie bei.
- Alternativ können Sie auch eine andere Person damit beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen. Für diesen Fall benötigt die betreffenden Person allerdings eine schriftliche Vollmacht und einen amtlichen Personalausweis. Dasselbe gilt für die Abholung der Meldbescheinigung, da sie Informationen enthält, die dem Datenschutz unterliegen. Zur Antragstellung geben Sie der bevollmächtigten Person außerdem auch Ihren Ausweis oder eine Kopie mit.
Die Kosten für eine Meldebescheinigung
- Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt zwischen 5 bis 6 Euro. Bei persönlicher Vorstellung zahlen Sie diesen Betrag direkt bei der Antragstellung. Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, fügen Sie die Gebühr Ihrem Schreiben bei. Alternativ können Sie dafür auch eine Einzugsermächtigung erteilen.
- Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke, so ist diese gebührenfrei. Dafür benötigen Sie aber einen entsprechenden Nachweis.
Eine Meldebescheinigung benötigen Sie zu unterschiedlichen Gegebenheiten. Das kann beispielsweise Ihre Eheschließung betreffen, die Ummeldung eines Kfz ohne gültigen Personalausweis oder diverse Bankgeschäfte.
(Stand: Juni 2012)
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