„31er“ – Bedeutung des Hip-Hop-Slangwort
Seit deutschen Hip-Hop-Künstler wie Bushido, K.I.Z, Xatar und auch Frauenarzt den Begriff „31er“ in ihren erfolgreichen Texten benutzt haben, ist er aus dem Jugendwortschatz seit Ende der 2000er-Jahre nicht mehr wegzudenken. Auch wenn es nahe liegt, hat der Begriff nichts mit dem Alter zu tun. Er steht für eine Person, die man mit anderen Worten auch als Verräter oder Feigling bezeichnen könnte. Synonym dazu wird im Hip-Hop auch von einem „Zinker“ oder „Snitch“ – englisch für Petze, Spitzel oder Informant – gesprochen.
Was ist ein „31er“? – Hintergrundgeschichte
Im Vergleich zu anderen Hip-Hop Slang Wörtern handelt es sich hierbei nicht um einen vulgären Ausdruck. Von einem „31er“ wird gesprochen, wenn eine Person eine andere verrät, um sich selbst zu schützen. Der Begriff beruft sich auf den Paragraphen 31 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes „Strafmilderung oder Absehen von Strafe“.
Vereinfacht ausgedrückt geht es in diesem Paragraphen darum, dass man seine eigene Strafe mildern oder gar ganz abwenden kann, wenn man dem Gericht Informationen gibt. Diese müssen allerdings wesentlich dazu beitragen, eine Straftat, die mit der eigenen in Verbindung steht, aufzuklären. Beispielsweise indem man die Quelle der Betäubungsmittel und weitere Details über Beteiligte Personen verrät.
BtMG – § 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
Der genaue Gesetzestext besagt:
"Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend."
Verwendung des Begriffs „31er“ im Alltag
Eine Unterhaltung zwischen Jugendlichen, bei denen der Begriff „31er“ fällt, könnte sich etwa so anhören:
A: „Du hast doch gesagt, dass du mir deine Zusammenfassung für den Geschichtstest gibst. Hast du sie dabei?"
B: „Oh nein, die habe ich schon Dario gegeben."
A: „Du bist so ein 31er!"
Ein anderes Jugendwort, das im deutschsprachigen Raum ebenfalls von der Hip-Hop Szene gebräuchlich gemacht wurde ist „yallah“. Hier geht's zur Erklärung dazu.
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