Monarchien als Staatsform
- Eine Monarchie ist eine Staatsform, welche von einem Monarchen geführt wird. Dabei handelt es sich um eine Person, welcher die Alleinherrschaft über einen Staat zusteht.
- Diese Staatsform hat entsprechend mehrere Abstufungen, so etwa moderne parlamentarische Monarchien. In diesen Formen besitzt der vermeintliche Alleinherrscher zumeist nur noch repräsentative Funktionen und übt keinen oder kaum Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus.
- Weitere Abstufungen finden sich in der Vergangenheit in etwa dem Absolutismus. Hierbei handelt es sich um eine allumfassende Machtposition des Monarchen.
- Dieser leitet seinen Herrschaftsanspruch aus dem Gottesgnadentum ab und kann über sein Land sowie seine Landsleute in aller Gänze bestimmen. Wesentlich zum Erhalt der Macht ist dabei die Armee, die Eingebundenheit der Beamten und der Kirche sowie auch Überschüsse im Handel.
Was aufgeklärter Absolutismus ist
- Aufgeklärter Absolutismus ist gegenüber dem rigorosen Herrschafts- und Kontrollanspruch eine Weiterentwicklung. Diese setzte durch die Aufklärung ein, wodurch unterstellt wurde, dass ein Herrscher sich nicht nur vor Gott, sondern ebenfalls vor dem eigenen Volk zu rechtfertigen habe.
- Unterschiede in der Machtausübung betreffen somit Freiheiten, welche den Bürgern im Allgemeinen und der Judikativen im Speziellen zukommen sollten. So sollten Urteile nicht nur in der Hand unabhängiger Institutionen liegen, sondern das Volk sollte sich beispielsweise seine Religion selbst suchen dürfen.
- Dies führte in aller Regel zu einer gewissen Toleranz zu Fremden und auch einer Lockerung der Zensur. Weiterhin ist zu nennen, dass durch den schwindenden Kontrollanspruch auch die Leibeigenschaft abnahm. Durch die Abgabe einzelner Machtbefugnisse wurde auch der Beamtenapparat des jeweiligen Staates erweitert.
- Die Grenzen zwischen diesen absolutistischen Varianten eines Staates, aufgeklärter und absoluter Absolutismus, sind dabei jedoch fließend. Sie können entsprechend nur für Einzelfälle in der Geschichte betrachtet und zumeist nur für kurze Zeiträume angegeben werden.
- Denn die Einschränkungen der Macht des Monarchen, welche für den aufgeklärten Anspruch im Sinne der Theorie maßgeblich wären, wurden kaum von Reformen begleitet und umgesetzt. Die allumfassende Macht blieb für gewöhnlich in beiden Regierungsvarianten in den Händen der Monarchen.
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