Rechte ab 14 Jahren
Ab einem Alter von 14 Jahren darf man als Jugendlicher Geschlechtsverkehr haben. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn der Sexualpartner ebenfalls mindestens 14 Jahre alt und noch nicht volljährig ist.
Außerdem können Mädchen sich vom Frauenarzt die Pille verschreiben lassen. Er entscheidet dies allerdings anhand der Reife des Mädchens. Im Normalfall ist bis zu einem Alter von 16 Jahren die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig, um die Pille zu bekommen.
Des Weiteren darf ein Mädchen ab 14 Jahren eine Abtreibung vornehmen lassen. Es muss sich dabei allerdings um die freie Entscheidung des Mädchens handeln. Eltern oder andere Bezugspersonen, die versuchen die Schwangere zu beeinflussen, machen sich strafbar.
Das darf man als Jugendlicher
Ab 14 Jahren dürfen Sie als Jugendliche außerdem allein in den Urlaub fahren. Dies geschieht im Normalfall über geführte Reisen von speziellen Anbietern, die sich auf Jugendreisen spezialisieren. Die Jugendlichen benötigen dafür eine Einverständniserklärung der Eltern und werden vor Ort beaufsichtigt.
Mit 14 Jahren ist auch Jobben erlaubt. Dies dürfen Sie sogar schon mit 13 Jahren, müssen sich allerdings streng an die Auflagen des Gesetzgebers halten. Die Arbeiten dürfen körperlich nicht stark beanspruchen und nur zwischen 8 und 18 Uhr ausgeführt werden. Außerdem benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Eltern.
Sie sind mit 14 Jahren strafmündig und müssen für Ihre Fehltritte und Straftaten selbst einstehen. Zwar erhalten Sie im Normalfall milde Jugendstrafen, doch auch diese sind nicht zu empfehlen.
Außerdem haben Sie nun das Alter der Religionsmündigkeit erreicht. Ab diesem Alter darf man selbst wählen, welcher Religion man angehören will und beispielsweise aus der Kirche aus- und in eine andere Kirche eintreten.
Wie lange dürfen 14-Jährige draußen bleiben?
Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, wo und wie lange sich Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Die Eltern sind in der Pflicht und in der Verantwortung zu überprüfen, wie lange ihre 14-jährigen Kinder draußen bleiben dürfen.
Generell gilt, dass sich Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 22 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Dies gilt auch für Kinobesuche, Jugendclubs und Jugendtreffs. Die Veranstaltung ist dann für 14-Jährige um 22 Uhr beendet. Bei Veranstaltungen und Treffen im privaten Rahmen gilt die Sperrstunde nicht.
Solange eine erziehungsberechtigte Person dabei ist, können 14-jährige Jugendliche Discos, Restaurants, Kneipen und Bars besuchen.
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