Nachbelastungen spielen für Buchungsvorgänge in Unternehmen eine Rolle, da sie in die Bilanzen entsprechend eingearbeitet werden müssen. Doch auch private Verbraucher werden hin und wieder mit einer Nachbelastung konfrontiert.
Was bedeutet eine Nachbelastung für den Verbraucher
- Eine Nachbelastung wird für Verbraucher oft dann real, wenn sie eine Rechnung über eine bestimmte Nachzahlung erhalten, obwohl sie der Meinung sind, für eine bestimmte Sache oder Leistung bereits korrekt bezahlt zu haben.
- Doch nicht nur eine Nachzahlung auch eine Gutschrift kann eine Nachbelastung sein. Hat jemand zu viel gezahlt und eine Rechnung wurde nachträglich aus irgendwelchen Gründen zu seinen Gunsten geändert, erhält er eine Gutschrift.
Beispiele für gerechtfertigte und ungerechtfertigte Nachzahlungen
Verbraucher schließen unterschiedlichste Verträge beispielsweise als Mieter von Wohnungen und Autos oder mit Abos ab. Abgerechnet werden diese gemäß Vertragsinhalt auf der Grundlage spezieller Preis- und Leistungsverzeichnisse. Nicht immer kommt es allerdings zu einer berechtigten Nachbelastung.
- Als Mieter muss man Nachbelastungen aufgrund einer erhöhten Grundsteuer für ein zurückliegendes Jahr berechtigterweise tragen. Auch wer eine Auslandsüberweisung in Länder außerhalb der EU tätigt, wird von der die Überweisung durchführenden Fremdbank mit einer entsprechenden Gebühr nachbelastet. Wie hoch die sein darf, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Hausbank.
- Eine berechtigte Nachbelastung liegt auch dann vor, wenn Kreditkartenfirmen Geldforderungen auf der Grundlage vom Verbraucher unterschriebener Belege einziehen.
- Bei einer ungerechtfertigten Nachbelastung durch Kreditkartenfirmen kommt es sehr oft, wenn ein Hotel nach der Abreise dem Gast Entnahmen aus der Minibar via Kreditkarte belastet.
- Fahrzeugvermietungen belasten Kunden gern im Nachhinein mit Benzinkosten. Begründet wird dies damit, dass der Mietkunde das Auto nicht mit vollem Tank zurückgebracht hat. Auch Geldbußen für Verkehrsvergehen werden regelmäßig via Kreditkarte nachbelastet.
- Die Rechtslage spricht von einer unzulässigen Belastung, wenn eine Nachbelastung ohne Ermächtigung des Kartenbesitzers an die Kreditkartenfirma vorgenommen wird.
Kommt es zu einer Nachbelastung, sollte ein Verbraucher deren Rechtmäßigkeit genau prüfen. Innerhalb von 30 Tagen muss schriftlich reklamiert werden. Erforderlich ist dabei immer eine Bestätigung, dass in Rechnung gestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
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