Was Sie benötigen
- gute Bonität
- Zahlungsfähigkeit
Bestellt ist schnell. Bevor Sie aber bestellen, sollten Sie sich Gedanken machen, ob und wie Sie die Rechnung bezahlen können. Auf Rechnung zu bestellen, bedeutet, dass Sie durchaus eine gewisse Verantwortung übernehmen.
Auf Rechnung zu bestellen, bedingt Bonitätsprüfung vorab
- Auf Rechnung zu bestellen, setzt bei vielen Anbietern voraus, dass vorab Ihre Bonität geprüft wird. Der Verkäufer überprüft durch eine Rückfrage bei einer Auskunftei, ob es hinsichtlich Ihres Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit Beanstandungen gegeben hat. Gibt es negative Aspekte, wird Ihnen die Bestellung auf Rechnung verweigert.
- Sie erhalten die Ware dann nur gegen Vorauszahlung (Überweisung, Bareinzahlung auf das Konto des Verkäufers) oder Nachnahme. Oder Sie zahlen über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, wenn Sie dort ein Konto eingerichtet haben.
- Eine SCHUFA-Anfrage kann der Verkäufer nur stellen, wenn Sie ihm eine SCHUFA-Auskunftsermächtigung erteilt haben und der Verkäufer als Partnerunternehmen der SCHUFA angeschlossen ist.
- Haben Sie die eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgegeben, ist eine Bestellung auf Rechnung fast immer ausgeschlossen.
Was es bedeutet, wenn Sie mittellos bestellen
- Sie müssen sich weiter darüber bewusst sein, was es bedeutet, auf Rechnung zu bestellen. Mit Ihrem Auftrag bekunden Sie gegenüber dem Verkäufer, dass Sie sich in der Lage sehen, die Ware nach Lieferung auch zu bezahlen.
- Wissen Sie, dass Ihr Konto leer ist und Sie über keine finanziellen Mittel verfügen, die auf Rechnung bestellte Ware kurzfristig zu bezahlen, setzen Sie sich dem Verdacht des Betruges aus. Man spricht von einem Eingehungsbetrug, wenn Sie bei der Bestellaufgabe wissen oder bei sorgfältiger Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse wissen müssen, dass Sie die Ware nicht werden bezahlen können.
Rechnung enthält Fälligkeitsdatum
- Ansonsten erhalten Sie mit der Lieferung der Ware eine Rechnung. Auf der Rechnung ist ein Fälligkeitsdatum vermerkt, bis zu dem Sie den ausgewiesenen Betrag an den Verkäufer bezahlen müssen. Als Fälligkeit kann auch ein Zahlungszeitraum von 10 oder 14 Tagen ausgewiesen sein.
- Enthält die Rechnung kein Fälligkeitsdatum oder stellt der Verkäufer die Rechnung sofort fällig, gilt § 286 BGB. Danach kommen Sie automatisch in Verzug, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach dem Zugang einer Rechnung zahlen.
- Sofern Sie Mängel der Ware reklamieren, dürfen Sie die Zahlung aufschieben, müssen die Mängel aber gegenüber dem Verkäufer rügen und die Ware gegebenenfalls zurückschicken.
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