Eine Warnweste kann Leben retten. Insbesondere wenn Sie auf einer Autobahn im In- oder Ausland Ihr Fahrzeug verlassen müssen, ist die Warnweste ein unentbehrlicher Begleiter.
Pflicht zur Mitführung der Warnweste
- In Österreich sind Sie seit Mai 2005 dazu verpflichtet, als Lenker eines Kfz eine Warnweste mitzuführen und diese in bestimmten Fällen zu tragen.
- Gem. § 102 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) müssen Sie als Kfz-Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges "eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen" mitführen.
- Ob eine Warnweste der europäischen Norm EN 471 entspricht, können Sie am Etikett der Weste ablesen. Die Warnweste ist in den Farben Orangerot, Rot oder in fluoreszierendem Gelb zugelassen.
- Auf Autobahnen in Österreich müssen Sie die Weste als Fahrzeuglenker immer dann tragen, wenn Sie das Fahrzeug verlassen und sich auf einer Fahrbahn aufhalten (also zum Beispiel nicht auf einem Rastplatz).
- Sie sollten die Warnweste daher nicht im Kofferraum aufbewahren, sondern lieber im Handschuhfach. Denn bei strenger Auslegung der Norm kann es schon bestraft werden, wenn Sie auf der Autobahn das Fahrzeug verlassen, und auf dem Weg zum Kofferraum die Weste dann nicht tragen.
- Auf Land- bzw. Freilandstraßen müssen Sie die Warnweste in Österreich dann tragen, wenn Sie auch ein Warndreieck aufstellen würden, d. h. zum Beispiel an unübersichtlichen Straßenverläufen.
Besonderheiten in Österreich
- § 102 KFG sieht ausdrücklich nur eine Mitführungs- und Tragepflicht der Warnweste für den Lenker des Kfz vor. Allerdings sollten Sie nicht sparen und aus Sicherheitsgründen mehrere Westen, ggf. auch für Ihre Kinder, mitführen. Denn der Sinn des Gesetzes ist ja, durch die Verpflichtung zum Tragen der Warnweste in bestimmten Fällen Gefahren abzuwenden. Wenn Sie zusammen mit dem Beifahrer auf der Autobahn aussteigen, ist dieser ohne Warnweste stark gefährdet.
- Achten Sie darauf, dass in Österreich schon eine Mitführungspflicht für die Warnweste besteht. Demgemäß kann schon das Nichtmitführen mit einem Bußgeld geahndet werden bzw. kann die Polizei bei einer Kontrolle überprüfen, ob Sie Ihrer Mitführungspflicht nachkommen.
Warnwesten sind nicht teuer und können Leben retten. Auch wenn Sie theoretisch in Österreich nur eine Warnweste für den Lenker mitführen müssen, sollten Sie stets mehrere Westen dabei haben.
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