Wann muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden?
Unter welchen Umständen Autofahrer das Warnblinklicht im Straßenverkehr verwenden müssen, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §§ 15 bis 16 geregelt. Grundsätzlich dient das Warnblinklicht dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor gefährlichen Situationen zu warnen.
Den Schalter für das Warnblinklicht erkennt man an der roten Farbe und der meist dreieckigen Form. Manchmal ist auch auf dem Schalter einfach nur ein rotes Dreieck abgebildet.
Panne oder Unfall absichern
Wenn Sie mit dem Fahrzeug liegengeblieben sind, einen Unfall hatten oder als erster an einen Unfallort kommen, müssen Sie den übrigen Verkehr vor der Gefahrenstelle warnen und die Unfallstelle absichern. Dazu gehört das Einschalten des Warnblinklichts und das Aufstellen des Warndreiecks.
Es ist das Erste, was Sie in dieser Situation zu tun haben. Mit dem sofortigen Absichern verhindern Sie, dass weitere Fahrzeuge in die Gefahrstelle rasen.
Abschleppen
Ein liegengebliebenes Fahrzeug stellt oft eine Gefahr für andere dar und muss daher möglichst schnell aus dem Verkehr entfernt werden. Darum darf man sich, im Notfall auch gegenseitig abschleppen. Damit die sich abschleppenden Fahrzeuge auch rechtzeitig als Hindernis erkannt werden, müssen beide Fahrzeuge unbedingt das Warnblinklicht eingeschaltet haben.
Annähern an ein Stauende
Ein Stauende kann eine echte Gefahr sein. Wenn Sie also auf ein Stauende zufahren, können Sie die nachfolgenden Fahrzeuge mit dem Warnblinklicht vor dem stehenden Verkehr warnen. Das ist gerade auf der Autobahn unbedingt notwendig, weil dort teilweise extrem hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Bei 130 km pro Stunde nähert man sich ungefähr mit 40 m pro Sekunde einem Stauende. Das Warnblinklicht hilft hier, schwere Unfälle zu vermeiden.
Technische Probleme mit dem Fahrzeug
Wenn Sie plötzlich größere, technische Probleme mit dem Fahrzeug haben, warnen Sie mit dem Warnblinklicht sofort die anderen Verkehrsteilnehmer. Vielleicht streikt z.B. plötzlich der Motor während der Fahrt und der Wagen nimmt kein Gas mehr an.
Wenn Ihr Auto technische Probleme hat und z.B. immer langsamer wird, ist es vergleichbar mit der Annäherung an ein Stauende. Es ist für den nachfolgenden Verkehr schwer zu erkennen, dass das Auto zum Hindernis geworden ist. Wahrscheinlich versuchen Sie noch zu rollen, aber wenn Sie nicht die Bremse betätigen, gehen logischerweise nicht mal die Bremsleuchten an Ihrem Auto an. Darum heißt es, sofort das Warnblinklicht einschalten.
Warnblinklicht bei Bussen
Busse müssen beim Heranfahren an die Haltestelle ihr Warnblinklicht einschalten. Fährt ein Bus im Linienverkehr oder ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht eine Haltestelle an, dürfen Sie den Bus nicht überholen. Wenn der Bus aber an der Haltestelle steht, dürfen Sie an diesem im Schritttempo vorsichtig vorbeifahren.
Regelung für Oldtimer
Obwohl Fahrzeuge immer nur jene Vorschriften erfüllen müssen, die bei der Erstzulassung gültig waren, gibt es bei Oldtimern, die noch kein Warnblinklicht als Teil der Beleuchtung haben, doch eine Ausnahme, denn sie müssen das Warnblinklicht nachrüsten.
Wann ist es verboten die Warnblinkanlage einzuschalten?
Schalten Sie auch die Warnblinker an, wenn Sie mal kurz in zweiter Reihe halten? Das sollten Sie besser sein lassen, denn das kostet. Auch beim Be- oder Entladen Ihres Fahrzeugs dürfen Sie den Warnblinker nicht einschalten.
Abgesehen von den in der STVO oben genannten Fällen gibt es keinerlei Ausnahmen für die Verwendung des Warnblinklichtes, ansonsten riskiert man saftige Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog.
Wer also unzulässig in zweiter Reihe hält, der zahlt mindestens 55 Euro Bußgeld plus 5 Euro für das unzulässige Einschalten der Warnblinklichter. Behindert der Autofahrer oder die Autofahrerin mit dem Halten den Verkehr, dann könnten 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt plus 5 Euro für die missbräuchlich benutzten Warnblinker fällig werden.
Das Warnblinklicht kann in bestimmten Fällen Leben retten. Sie wissen jetzt, wann Sie das Warnlicht einschalten müssen und wann Sie es besser bleiben lassen.
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