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Vollmacht für ein Piercing - so dürfen sich Minderjährige piercen lassen

Nicht alle lieben Piercings.
Nicht alle lieben Piercings.
Ohne eine Vollmacht bzw. die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten darf Jugendlichen, die jünger als 18 sind, kein Piercing gestochen werden.

Piercing stechen lassen als Jugendlicher

  • Minderjährige dürfen sich nur mit der Einverständniserklärung Ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten piercen lassen. Unter 16 Jahren werden Sie in der Regel auch mit dem Einverständnis Ihrer Eltern gar nicht gepierct.
  • Ein verantwortungsvoller und seriöser Piercer weiß, dass Sie in diesem Alter noch keine Vorstellung davon haben, was es heißt, ein nicht wieder zuwachsendes Loch in der Haut zu haben. Außerdem könnten Sie später Regressansprüche stellen.
  • Ohne das Einverständnis bzw. die Vollmacht Ihrer Eltern dürfen Sie unter 18 Jahren nicht gepierct werden. Wenn Ihre Eltern Ihnen ein Piercing erlauben, dann sollten sie idealerweise mit zum Piercingstudio kommen. Vor Ort müssen Ihre Eltern ein Formular des Piercers ausfüllen und unterschreiben, dass Sie dem Piercing zustimmen.

Eine Vollmacht schreiben

  • Wenn Ihre Eltern nicht abkömmlich sind, dann können sie auch eine Vollmacht schreiben. Diese hat der Piercer in der Regel vorrätig. Im Zweifel holen Sie sich also ein entsprechendes Formular beim Piercingstudio, da dieses bereits alle relevanten Daten enthält.
  • Ist dies nicht möglich, können Sie gemeinsam mit Ihren Eltern eine Vollmacht schreiben. In dieser sollte in etwa folgender Text stehen: "Hiermit erkläre ich, Markus Müller (Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten), dass mein Sohn / meine Tochter … (Vor- und Nachname des Kindes), geboren am … (Geburtsdatum), meine Erlaubnis erhält, sich ein Piercing am … (am Bauch / an der Nase, etc. ) stechen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, …. (Name und Unterschrift des Erziehungsberechtigten)." Geben Sie zusätzlich noch die Telefonnummer der Eltern für etwaige Rückfragen an.
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