Was Sie benötigen
- Handyvertrag
- Sonderkündigungsrecht
- Schwerer Grund
Wer ein neues Handy kaufen will, bevor sein laufender Vodafone-Vertrag endet, der muss bei dem vorzeitigen Kündigen einiges beachten. Leider haben die meisten Anbieter eine Laufzeit von 24 Monaten und sind daher nur in Ausnahmesituationen vorher zu beenden. Wollen Sie dann neue Verbindlichkeiten eingehen, so sollten Sie vorab klären, ob Sie aus dem laufenden Verhältnis überhaupt herauskommen können.
So gelingt das vorzeitige Kündigen des Vodafone-Vertrags
Grundsätzlich können Sie einen Vodafone-Vertrag nur dann ordentlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit zu Ende ist. Dann können Sie das Verhältnis zu dem Ablauf der Mindestlaufzeit mit Einhaltung der Frist beenden. Informieren Sie sich auf der Webseite des Anbieters über die Modalitäten.
- Wollen Sie hingegen vorzeitig den Anbieter wechseln, so brauchen Sie einen schweren Grund, der Ihnen das Einhalten der Mindestlaufzeit unmöglich macht. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn Sie mehrere Monate in Folge fehlerhafte Rechnungen erhalten. Liegt eine Verletzung von dem Anbieter vor, so ist es ebenfalls möglich eine außerordentliche Beendigung einzuleiten.
- Eine weitere Möglichkeit ist es dem Anbieter eine Ablösesumme zu bezahlen. So können Sie die übrigen Grundgebühren als einmalige Abschlagszahlung bezahlen.
- Sie können jedoch auch den Mobiltarif an einen Freund oder Bekannten übertragen. Dies ist eine gute Idee, die für alle Beteiligten lohnenswert ist. So fällt lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr an. Wenden Sie sich an den Anbieter und fragen Sie einfach nach den erforderlichen Formularen. Diese werden Ihnen dann unverzüglich zugeschickt und Sie können den Tarif übertragen.
Hinweise für Ihr weiteres Vorgehen zum Kündigen
- Wer seinen Vodafone-Vertrag vorzeitigen kündigen will, der sollte prüfen, ob ein schwerer Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit sich entweder freizukaufen oder den Vertrag fristgemäß zu übertragen.
- Sie sollten jedoch auf jeden Fall die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Verbindlichkeit auf eine andere Person umzuschreiben. Vielleicht will Ihnen ja doch jemand Ihr altes Handy mit Sim-Karte abkaufen und ist mit den Konditionen einverstanden.
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