Sie sind nicht verpflichtet, auf Ihrer Überweisung einen Verwendungszweck zu bezeichnen. Zur Ausführung Ihres Überweisungsauftrages benötigt Ihre Bank lediglich die Angabe des Namens des Empfängers, seine Kontonummer nebst Bankleitzahl sowie den zu überweisenden Betrag. Sie können das Feld, das für die Angabe eines Verwendungszwecks vorgesehen ist, ohne Weiteres frei lassen.
Ohne Verwendungszweck kann die Gutschrift kaum zugeordnet werden
- Allerdings riskieren Sie dann, dass der Empfänger Ihrer Überweisung den Betrag nicht ordnungsgemäß verbuchen kann. Er benötigt meist die Angabe eines Verwendungszwecks.
- Wenn ein Versandhaus am Tag Hunderte von Gutschriften seiner Kunden verbuchen muss, ist es darauf angewiesen, dass die Kunden genaue Angaben machen, für welchen Zweck die Gutschrift zu verwenden ist. Oder wenn Sie ein Bußgeld wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bezahlen wollen, dürfte eine Zuordnung ohne genauere Angaben zum Verwendungszweck angesichts der anfallenden Masse von Buchungen seitens der Behörde faktisch auszuschließen sein.
- Die Empfänger stellen solche Gutschriften dann meist auf ein Sammelkonto. Die Gutschrift zu Ihren Gunsten unterbleibt, mit der Folge, dass Sie eine kostenpflichtige Mahnung erhalten.
- Da Sie die Überweisung ohne Angabe eines Verwendungszwecks gemacht und damit eine ordnungsgemäße Gutschrift verhindert haben, müssen Sie regelmäßig auch die Mahngebühren zusätzlich bezahlen.
Überweisung nur mit Angabe von Kundennummer oder Aktenzeichen
- Wenn Sie also eine Rechnung oder einen Zahlungsbefehl erhalten haben, enthält diese Zahlungsaufforderung fast immer eine Kundennummer, eine Rechnungsnummer oder ein Aktenzeichen. Diese Information können Sie als Verwendungszweck benutzen. Sie dient dem Empfänger der sicheren Zuordnung der auf seinem Konto eingehenden Gutschriften.
- Sind hingegen keine Informationen für den Verwendungszweck vorgegeben, sollten Sie einen Hinweis verwenden, der es dem Empfänger der Überweisung erlaubt, zuverlässig Rückschlüsse auf den Verwendungszweck zu ziehen.
- Beachten Sie, dass die Überweisungen oft maschinell gelesen werden und Sonderzeichen dann nicht erkannt werden können. Auch sie erschweren dann die korrekte Gutschrift.
- Die Rubrik zum Verwendungszweck auf Ihrem Überweisungsträger oder in Ihrem Online-Konto hat nur einen begrenzten Umfang. Sie können also nicht beliebig viele Zeichen setzen.
- Reicht der Platz also nicht aus, müssen Sie Abkürzungen verwenden. Kürzen Sie dann so ab, dass der Empfänger die Abkürzung eindeutig identifizieren kann und nicht über den Sinn spekulieren muss.
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